Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe Dienstag positiv getestet und bin laut meiner Rechnung in der 4+4 Woche. Da die Schwangerschaft noch nicht wirklich bestätigt wurde vom Gyn (hab zwar morgen Termin, aber man wird noch nix sehen), möchte ich meinem Arbeitgeber noch nix sagen. Zum Glück hält sich die Übelkeit so in Grenzen, dass ich nicht laufend brechen muss, sonst wäre es aufgefallen. Nun bin ich aber noch bis Ende Januar 2007 in der Probezeit. Angenommen mein Arbeitgeber kündigt mir zu Ende Dezember 2006 oder wie auch immer und ich hab es ihm noch nicht gesagt. Eigentlich hab ich mal gelernt, dass der Kündigungsschutz für die Schwangeren nur gilt, wenn man es gesagt hat. Wenn man gekündigt wird und hat es noch nicht gesagt, hat man Pech gehabt. So hab ich es gelernt. Nun hab ich aber hier schon öfters gelesen, dass ich im Falle einer Kündigung die Schwangerschaft binnen zwei Wochen dem Arbeitgeber bekanntgeben muss und dann wäre die Kündigung unwirksam oder wie läuft das? Muss ich dann ne Bestätigung vom Gyn bringeen, dass ich schwanger bin? Reicht das? Muss er die dann wirklich zurücknehmen? So richtig kann ich mir das noch nicht vorstellen. Noch ne Frage. Bin selbst nur die Schwangerschaftsvertretung für meine Kollegin und mein Vertrag ist bis zum 31.1.08 befristet. Mein Mann und ich haben das zwar so geregelt, dass er zu Hause bleibt und ich arbeiten gehe (er ist sowieso arbeitslos), aber ich denke mein Arbeitgeber wird keine Luftsprünge machen wenn ich schwanger bin und den Vertrag dann auch nicht verlängern. Ich kann mich dann ja aber sofort dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen, da mein Mann die Elternzeit nehmen wird. Also bin ich dann doch wieder ganz normal übers Arbeitsamt krankenversichert oder? Weil wir wären dann alle drei familienversichert und wenn die wegfällt, wäre es schlecht. Viele Grüße Arlett Fiedler
Hallo, wenn er kündigt haben Sie 2 Wochen, ume in Attest zu bringen und die Kü. ist unwirksam. Mit dem Ende der Befristung läuft der Vertrag aus. Leistunegn vom AA erhalten Sie dann nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.Das gilt auch für KK. Liebe Grüsse, NB
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