Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in der Probezeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung in der Probezeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, habe eine Frage, ich habe aim August eine Arbeit angefangen, nach einer sehr anstrengenden Einarbeitungszeit, hatte ich nach 5 Wochen gesundheitliche Probleme, ich brach auf Arbeit zusammen, hatte lebensbedrohlichen Bluthochdruck und wurde für die Dauer von 3 Wochen krank geschrieben. Während der Krankheit rief meine Chefin an und drohte mir , dass ich es nicht leicht haben werde, ich solle den Krankenschein zerreissen usw. Ich ging dann wieder arbeiten, nach einer Woche, in der ich alles mir angedrohte zu spüren kam, brach ich erneut zusammen und mußte zum Arzt. Ich bekam wieder einen Krankenschein für 2 Wochen, der aber zum 1.11. verlängert werden soll. Gleich am selben Tag bekam ich meine Kündigung. Die Kündigungsfrist wurde eingehalten, 14 Tage, ich soll meine 4 tage Resturlaub in der Zeit nehmen. Muß ich das wirklich? Hängt man die nicht an die Krankschreibung ran? Was ist mit der Zeit ab 1.11., habe ich da Anspruch auf Lohnfortzahlung oder greift die Kündigung zum 31.10.? Wie soll ich mich verhalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Ihre Frage hat nichts mit der Problematik r-u-b zu tun. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Also machen kannst du da nix, da ein Arbeitgeber in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen kann. Schwanger scheinst du ja nicht zu sein. Er muss dir die 4 Tage Urlaub auszahlen, da du keine Möglichkeit hattest, ihn zu nehmen. Gehe sofort zum Arbeitsamt (also gleich morgen), sag aber, dass du krank geschrieben bist. Melden musst du dich, aber Arbeitslosengeld bekommst du erst, wenn du wieder gesund geschrieben bist. Dein Arbeitgeber muss dir nur bis zum 31.10. Geld zahlen, danach bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. Also am Besten der auch gleich mitteilen, dass du krank geschriebe bist, das noch anhalten wird und dir aber gekündigt worden ist. Damit dir keine Nachteile entstehen. Ich kann dir nur raten, versuch die Krankschreibung noch so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, Krankengeld ist höher als Arbeitslosengeld. LG Arlett


Mitglied inaktiv

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Hallo und Danke für Deine ausfühliche Antwort. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld, hatte ich vorher auch nicht, weil mein mann ein paar Euro zuviel hatte. Ich muß mich dann auch wieder für 138 Euro bei der Krankenkasse freiwillig versichern. Steht mir trotzdem Krankengeld von der Krankenkasse zu??? Ich glaube nicht. Gruß Katrin


Mitglied inaktiv

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Doch steht dir zu. LG Arlett


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