Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger Kündigung in der Probezeit

Frage: Schwanger Kündigung in der Probezeit

Suzelinux

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Ich wurde von meinem Arbeitgeber gekündigt ! Er wusste von der Schwangerschaft! Arbeitsverhältnis begann am 1.12 und endet jetzt am 9.3 Fest Stellung der Schwangerschaft war der 14.12 da war ich 4 Tage drüber! ET ist der 21.8.15 In Vertrag steht folgendes zur Probezeit: Dieser Vertrag wird zunächst auf Probe für die Zeit von sechs Monate abgeschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne das es einer Kündigung bedarf. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, geht es in ein festes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit über. Kreift hier auch das Mutterschutzgesetzt ? Und wenn ja wie läuft es dann weiter ? Danke für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Kündigung ist unwirksam, es stellt sich die Frage der Fristen. Etwas anderes gilt durch die Befristung- der Vertrag läuft trotz SchwS automatsich aus. Wenn ich es richtig sehe, geht es um knapp drei Monate - da müssen Sie überlegen, was Sie tun. Am besten erst einmal zum gewerbeaufsichtsamt. Schnell. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, Er kann innerh. dieser 6 Monate Probezeit nicht kündigen. Er muss aber eben auch nicht über die 6 Monate hinaus das Arbeitsverh. festsetzen. Du hast also für 6 Monate einen AV. Sofort der Kündigung schriftl. widersprechen und Kündigungsschutzklage einreichen. Da gibt es ganz enge Fristen. Gruss Désirée


Mitglied inaktiv

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Ist doch gelaufen wegen Kündigungsschutzklage. Das hätte die Threaderstellerin innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung machen müssen, bzw spätestens nachdem sie dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählt hat. Wobei hier die 2 Wochen Frist gilt, sprich sie muß dem AG spätestens 2 Wochen nach dem der ihr die Kündigung gegeben hat diese mitteilen. So oder so, ist das Ding IMO durch.


Suzelinux

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Die Kündigung ist vom 23.02.2015


ALF0709

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Lisa, Du musst Kündigungsschutzklage spätestens bis zum 16.3.15 bei dem für dich zuständigen Arbeitsgericht (Augsburg) einreichen. Das kannst du auch selbst, du nimmst deinen Arbeitsvertrag, deine Kündigung und deinen Mutterpass und gehst zum Arbeitsgericht zur Rechtsantragsstelle. Die nehmen Deine Klage auf. Einen Anwalt brauchst du nicht unbedingt.


Suzelinux

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Das Gewerbeaufsichtsamt hat doch nichts mit meiner Kündigung zu tun die Sorgen doch dafür das der Betrieb schwangeren gerecht ist!!! Ist mein Arbeitsverhältnis nun befristet abgeschlossen worden oder unbefristet? Den wenn er befristet wäre müsste doch ein neuer Vertrag abgeschlossen werden nach Ablauf der sechs Monate!


Mitglied inaktiv

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"Dieser Vertrag wird zunächst auf Probe für die Zeit von sechs Monate abgeschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne das es einer Kündigung bedarf." --> Daraus geht klar hervor dass der Vertrag befristet für 6 Monate geschlossen wurde. "Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, geht es in ein festes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit über." --> Beschäftigt Dich der AG NACH Ablauf der Probezeit weiter hast Du automatisch einen unbefristeten Vertrag zu gleichen Bedingungen des ersten Vertrages außer eben der Probezeit und der Befristung! Tut er das nicht, hast Du keinen Job mehr. LG Sabine


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