Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe 2 bzw. 3 Jahre Elternzeit beantragt. Inzwischen bin ich mir aber sicher, daß ich dort nicht wieder zum Arbeiten anfangen werde. Jetzt bin ich unsicher was ich tun soll. Alles weiterlaufen lassen wie bisher ? Dem AG jetzt schon mitteilen, daß ich nicht mehr kommen werde (wäre für ihn von Vorteil, da "meine" Stelle nun schon das 3. Mal neu ausgeschrieben werden muß). Was müßte ich beachten, wenn ich jetzt schon kündigen würde? Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Frage, habe dazu keinen ähnlichen Fall auf Ihren Seiten finden können. Falls doch, können Sie mich auch gerne darauf verweisen. VG Petra
Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben EU gemäß dem verbindlichen Antrag. Danach muss der AG Ihnen Ihren alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
also wenn sie als anwältin die frage nicht verstehen dann frag ich mich ob sie kompetent sind. die dame hatte fragen wollen was sie tun muss da sie schon "jetzt" weiß das sie nach dem erziehungsurlaub in 3 jahren bei ihren arbeitgeber NICHT mehr anfangen möchte weiter zu arbeiten. (aus welchen gründen auch immer) muss sie es ihn jetzt schon mitteilen oder erst kurz vor ende des erziehungsurlaubs? meine güte das ist doch nicht so schwer zu verstehen! sorry, aber ich habe das gefühl so richtig zeit nehmen sie sich bei den beantwortungen der fragen nicht. was ichs chade finde da ich dachte hier im forum wird geholfen....ich werde dieses hier nicht weiter empfhehlen!!!
Mitglied inaktiv
Hallo Petra, ich erwarte in wenigen Tagen mein 1. Kind. Habe bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre EU beantragt und auch nicht vor, wieder dort zu arbeiten (Mobbing in der Schwangerschaft etc.). Habe gelesen, dass bei Kündigungen seitens des Arbeitsnehmers im EU gesonderte Kündigungsfristen einzuhalten sind (3 Monate vor Ablauf des EU). Da dir die Zeit des EU später bei der Rente angerechnet wird, ist es nicht ratsam, vor Ablauf des EU zu kündigen. LG Michaela
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