Hallo Frau Bader,
ich habe zwar einen ähnlichen Beitrag gelesen, dieser ist aber von 2010 und da sich die Rechtslage immer mal wieder ändert, möchte ich nochmal sichergehen.
Ich habe vor meine Elternzeit auf 2 Jahre anzusetzen. Dabei kann es sein, dass ich ca. 3 Monate nach der Geburt des Kindes aufgrund des Jobwechsels meines Mannes über 600 km umziehen werde.
Hat mein Arbeitgeber das Recht mir dann zu kündigen? Schließlich ist ihm dann klar, dass ich nicht zurückkehren werde.
Sollte ich gekündigt werden, bedeutet es automatisch, dass ich dann kein Elterngeld mehr bekomme?
von
Kisska
am 08.07.2012, 11:36
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit?
Hallo,
nein, kann er nicht. Sie können aber zum Ende der EZ mit Frist 3 Mo kündigen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2012
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit?
Dein AG kann dich in der Elternzeit nicht kündigen, auch nicht, wenn du 600 km weit weg ziehst. Es könnte ja sein, dass du wieder rechtzeitig zurück ziehst ;-)
In deinem Fall müsstest du spätestens 3 Monate zum Ende deiner Elternzeit kündigen, wenn du den Job dort nicht mehr antreten willst.
Du kannst aber auch spätestens 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit um 1 Jahr (bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag) verlängern.
Dann müsstest du erst spätestens 3 Monate vor dem 3. Geburtstag kündigen.
Das alles hat mit dem Elterngeld nichts zu tun!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.07.2012, 11:54