Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung in der Elternzeit

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Hallo, die Elternzeit für mein erstes Kind endete am 16.11.2003. Die Elternzeit für mein zweites Kind sollte sich daran anschließen. Das habe ich meinem AG mitgeteilt. Dieser Behauptet nun ich hätte keine Elternzeit beantragt und hat mir heute die fristlose Kündigung geschickt. Wie muß ich nun weiter vorgehen ?? Das ist doch nicht Rechtens, oder ??? Liebe Grüße Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie tatsächlich keinen Antrag gestellt haben und nach dem ersten EU nicht auf der Arbeit erschienen sind, hat er Recht. Gruß, NB


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Wann und wie hast Du denn bei ihm die 2. Elternzeit beantragt? Du hast doch sicherlich den Einschreibbeleg aufgehoben bzw. die Zweitschrift des Antrags zu Hause?


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Ich habe den Antrag wie bei meinem ersten Kind ohne Einschreiben geschickt. Die Durchschrift habe ich. Ich habe den Anrag Nach der Geburt meiner Tochter gestellt. ´ Nicole


Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Mann und ich hatten an dem Tag einige Schreíben aufgesetzt die mit den Kindern zu tun hatten. Er war dabei und hat das Schreiben sogar eingetütet. Auch meine Mutter weiß davon. Sie hat meine kleinen Betreut als wir den Schreibkram erledigt haben. Hinzu kommt, das mir die Firma vor Ihrer Kündigung empfohlen hat selbst zu kündigen. Das habe ich abgeleht. Nun haben Sie gekündigt. Zum nächst möglichen Termin fristlos !!! Des weiteren geben Sie an das meine Stelle anderweitig besetzt wurde und das man ohnehin keine Stelle für mich hätte ????? Grüße Nicole


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