Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung im EZ

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung im EZ

Mitglied inaktiv

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Hallo, aufgrund einer Firmenschließung wurde mir im EZ gekündigt. Ich habe eine kleine Abfindung bekommen. Was muß ich jetzt machen - muß ich mich wirklich arbeitslos melden, damit meine Kranken/u. Rentenvers. weiterbezahlt wird - oder gibts einen anderen Weg. Und wenn ich mich arbeitslos melde, bekomme ich dann Arbeitslosengeld? (will ich doch eigentlich gar nicht....) Bei meiner Krankenkasse habe ich schon angerufen und die Versicherung würde mich DM 900,-- pro Monat kosten, da mein Mann privat versichert ist... Vielen Dank für alle Tips wie ich mich jetzt verhalten soll!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Kim, ja, nur wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie weiter beitragsfrei versichert. Aber AGeld bekommt nur, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also tatsächlich eine Tätigkeit annehmen würde. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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ich habe mich auch bei meiner Krankenkasse kundig gemacht wie hoch eine freiwillige Versicherung wäre. Also bei der AOK kostet die Familienversicherung 220,- DM. Vielleicht hast Du eine falsche Auskunft bekommen. Bei Welcher Versicherung bist Du denn ?? Ich habe jedenfalls mit einer Menge Leute telefonieren müssen obdas rauszubekommen. Es gibt nicht immer kompotente Mitarbeiter am Telefon.Ich hoffe Du findest eine akzeptable Lösung für Dich.


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