Mitglied inaktiv
Hallo, bis 22.07.04 war ich in Elternzeit teilzeitbeschäftigt. Ich habe statt einer gleichwertigen Stelle nur ein paar Aufgaben mehr für meine Vollzeitbeschäftigung erhalten, da ich am 23.08.04 bereits wieder in Mutterschutz gegangen bin. Dieser dauert noch bis 27.12.04, da mein Sohn am 09.09 zu früh auf die Welt kam. Nun kann mir mein AG keinen gleichwertigen Job abbieten zum Ende des MS und ich soll nun zu einem Personalgespräch (Personalleiter , beide Abteilungsleiter, Betriebsrat) am Do in der Firma erscheinen. Kann man mir nun kündigen? zu wann (ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monate zum quartalsende und bin 18 Jahre in der Firma)? Muß ich auch einen nicht gleichwertigen Job mit evtl. Gehaltseinbußen hinnehmen?? Wie soll ich dann meine Kinder ernähren? Im Moment ziemlich verwirrt und verzweifelt Alex
Hallo, nein, der AG muss Ihnen einen gleichwertigen Job anbieten. Nicht beurteilen kann ich, ob man kündigen kann, dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ich verstehe nicht, warum Sie nicht neuen EU benatragen und TZ arbeiten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich war nun am Do bei diesem Personalgespräch. Dort wurde mir mitgeteilt, das es aufgrund fehlender Folgeaufträge alle Arbeitsplätze die verlassen werden nicht wieder neu besetzt werden, sondern durch andere Kollegen mit erledigt werden. So wurden meine Aufgaben auf 4 Kollegen verteilt und somit gibt es meine Stelle nicht mehr! Mein AG sagte, das es auch keine Teilzeitstelle mehr gibt (eine Kollegin mit TZ-Vertrag wurde, die im Juli 2005 wieder anfangen will wurde auch bereits schriftlich informiert, das es keine TZ-Stelle für sie mehr gibt). Da mein Lebensgefährte arbeitslos ist und das Haus auch noch abbezahlt werden muß müßte ich wenigstens 30 Stunden arbeiten. Aber es gibt ja laut meines AG keine arbeit! Auf dem Arbeitsamt haben sie mich gestern auch abgewimmelt, da ich ja kein Kündigungsschreiben vorlegen konnte. Was nun? A
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