JenLuc
Guten Tag Frau Bader. Meine zweijährige Elternzeit geht bis Februar 2017. Gestern hatte ich ein Gespräch mit dem Personalvorstand der mir sagte, dass meine Vertretung ab Februar wahrscheinlich nicht verlängert und ich entweder mit alter Stundenanzahl wieder anfangen oder kündigen soll, da sie meinem Antrag auf Verlängerung der Elternzeit wahrscheinlich aus wirtschaftlichen/betrieblichen Gründen nicht nachgehen werden. Weil es schwierig sein wird für 9 oder 12 Monate eine neue Vertretung zu finden (Krippe/10 Kinder/Elterninitiative). Meine Tochter hat aber frühestens ab September 2017 einen Betreuungsplatz und die alte Stundenanzahl könnte ich sowieso nicht leisten da ich mit 2 Kindern alleinerziehend bin. Kann die Einrichtung das einfach so machen? Vielen Dank!
Hallo, Sie haben, wenn Sie zwei Jahre genomnmen haben, Anspruch auf Verlängerung, Aber Anspruch auf TZ nur, wenn keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe GRüße Nr
Mitglied inaktiv
Hallo, ein Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit besteht nicht. Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitsgebers. Abhängig von der Größe des Unternehmens könnte es ggf. einen Anspruch auf Teilzeitarbeit geben. Bei kleinen Unternehmen ist dies jedoch ebenfalls ausgeschlossen. Wenn es keinen Anspruch auf Teilzeit gibt, dass bleibt wohl nur die Kündigung. Allerdings würde ich mir vorher schriftlich bestätigen lassen, dass es keine Teilzeit möglich ist und eine Verlängerung der Elternzeit abgelehnt wird. Auch würde ich vorher mit dem Amt sprechen, damit es ggf. keine Sperre für ALG gibt. Obwohl das auch erst gezahlt werden würden, wenn man den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (also nur mit gesicherter Kindesbetreuung). Da dies hier nicht der Fall ab Februar 2017 wäre, gäbe es kein ALG I. Ggf. je nach Familieneinkommen Hartz IV. Und ganz wichtig: Wenn man kein ALG bekommt und nicht mehr in Elternzeit ist, dann muss man sich dringend um die Krankenversicherung kümmern (ggf. Familienversicherung über den Mann oder freiwillig gesetzlich bzw privat versichern).
Sternenschnuppe
Sie hatte ja zwei genommen und würde das 3. Jahr direkt anhängen. Wirtschaftliche Gründe sehe ich nicht wenn sie Vollzeit kommen kann und der AG lediglich keine Lust hat eine Vertretung befristet auf ein Jahr einzustellen. So verstehe ich den Text. Ausreichend Zeit wäre doch für ihn das zu klären,
Mitglied inaktiv
Hallo, doch, der Arbeitgeber kann das 3. Jahr verweigern, wenn wirtschaftliche Gründe dagegen stehen. Und dazu gehört auch, dass eine Vertretung kaum oder nur schwer zu beschaffen ist.
Sternenschnuppe
Guck mal, gibt noch mehrere. http://openjur.de/u/149006.html In unserem Fall hier hat der AG ja nicht einmal versucht eine Vertretung zu finden. Mir erschließt sich nicht wieso er keine finden sollte für einen Jahresvertrag. Das müsste er doch aber belegen wenn er es anführt.
Mitglied inaktiv
Es ist jetzt (fast) Aufgust. Und da ist es nicht möglich eine Lösung für ab Februar 2017 zu finden? Sorry, aber das hört sich absolut nach vorgeschoben an.
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