Mika2014
Hallo Frau Bader, sie hatten mir bezügl. Kündigung in der Elternzeit meine Frage schon mal beantwortet. Jetzt habe die Zusage auf einen neuen Job bekommen. Da meine Elternzeit am 5.2.17 endet kann ich ja nicht mehr zum Ende kündigen. Was passiert wenn ich jetzt Ende des Monats kündige (5Monate Kündigungsfrist) dann tritt ja eine Überschneidung der beiden Verträge ein? Alter Vertrag vor Elternzeit ist in Vollzeit. Ein Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit wurde rechtzeitig 3Monate vorher beantragt. Der AG hätte ja noch bis zum 5.1.17 Zeit ihn zu genehmigen. Könnte er aufgrund meiner Kündigung (wäre Ende Dez.) diesen Antrag ablehnen und von mir Verlangen diese Zeit nach der Elternzeit wieder Vollzeit zu arbeiten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses? Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort.
Hallo, ich würde mit dem Ag reden. Liebe Grüße Nb
chrissicat
"Aufgrund der Kündigung" kann er die Teilzeit nicht ablehnen - zumindestens nicht offiziell. Natürlich könnte es aber auch sein, dass er andere Gründe findet um diese abzulehnen. Und was heißt "Überschneidung der Arbeitsverhältnisse"??? Wenn du erst zum 31.5. kündigen kannst, dann kannst du doch auch erst ab 1.6. ein neues Arbeitsverhältnis anfangen! Vielleicht kannst du aber ja mit deinem jetzigen Arbeitgeber sprechen und ihr macht einen Aufhebungsvertrag?
mellomania
ist das neue VZ oder TZ? wenn TZ und du noch rest EZ hast, kannst du deine EZ beim AG vorerst um die Monate Verlängern, die du Kündigungsfrist hast und dann den neuen Vertrag TZ antreten WENN der AG damit einverstanden ist. habe ich auch so gemacht. hab dann dem alten AG gekündigt auf den tag, bis die Probezeit vom neuen Vertag um war und sicher war, dass ich dort bleiben kann.
Mika2014
Hallo, erstmal Danke für Eure Antworten.Das man immer eine Chance bekommt wenns kompliziert ist (zumindestens für mich). Wenn meine Kündigungsfrist nicht so lange wär´ würde ich einfach abwarten bis nach meiner EZ und den genehmigten TZ Vertrag, aber das wären noch 2 Monate und könnte somit erst dann zum 31.7. kündigen...und dann komme ich noch ins 15. Beschäftigungsjahr und somit erhöht sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate. Also zur Überschneidung der beiden Verträge meinte ich - den jetzigen TZ Vertrag wärend meiner EZ und meinen noch ruhenden (bis 5.2.17) Vollzeitvertrag vor EZ. Meine EZ kann ich leider nicht verlängern, da ich meine 3 Jahre komplett bis 5.2.17 verbraucht habe.
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