Mitglied inaktiv
Hallo, ich befinde mich derzeit in der 36 ssw und möchte nach der Geburt 1 Jahr in Elternzeit. Anschl. habe ich aufgrund diverser Differenzen mit meinem AG nicht vor, in den Betrieb zurück zu kehren. Da auch jetzt noch, während des Muschu etliche Missverständnisse bestehen spiele ich mit dem Gedanken bald zu kündigen, also noch während der Elternzeit. Nun meine Frage(n): Kann ich ohne weitere Konsequenzen während dem Jahr Elternzeit kündigen? D.h. ohne dass mir das Elterngeld gekürzt wird? Wenn ja, muss ich dann auf die im Vertrag fetsgelegte Kündigungsfrist kündigen (in meinem Fall wären es 6 Wochen vor Quartalsende)? Und sollte es problematisch sein während der Elternzeit zu kündigen, wie verhalte ich mich wenn meine Elternzeit z.B. auf den 1.11.2012 endet und ich auf dieses datum hin eine neue stelle habe? Kann ich dann einfach auf den 1.11. kündigen, obwohl es im Vertrag anders geregelt ist? ich weiss es hört sich sehr kompliziert an, ich hoffe sie können mir eine Antwort auf die Fragen geben. Danke schonmal. Liebe Grüße
Hallo, in der EZ gelten die vertraglichen/ normalen Kü-Fristen, zum Ende der EZ sind es 3 Mo. Warum nehmen Sie nicht 2 Jahre, dann können Sie ohne Zustimmung verlängern u bekommen noch beitragsfreie KK. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst während der Elternzeit mit Deiner Vertraglichen Kündigungsfrist kündigen, bedenke aber dass Du dann KEINE Versicherung mehr hast, und Dich zum beispiel familienversichern oder sogar selbstversichern musst. Zum Ende der Elternzeit kannst Du mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das geht auch, wenn in Deinem Vertrag nur eine Kündigung zum Quartalsende möglich ist. Solltest Du nach Deiner Elternzeit jedoch keine neue Arbeitsstelle haben, so wirst Du vom Arbeitsamt eine Sperre bekommen. LG Sabine
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