Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung

Hürem

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Hallo Frau Bader Ich hatte gestern einen harten Bauch und die ärztin im Krankenhaus hat gesagt ich sollte körperlich mich ausruhen.heute morgen habe ich auf der arbeit angerufen. Ich fange um 9 Uhr an, hab schon um 7 Chefin privat angerufen u gesagt, dass ich krank bin. Da hat sie mich angefahren, dass es zu kurzfristig wäre u sie nicht umplanen könnte.sollte ich sie um 3 Uhr morgens aus dem kh anrufen? Ich finde es war nicht kurzfristig.ich kann ja nicht 3 Tage vorhersehen, wann es mir schlecht geht. Da meine Fa bis Ende der Woche nicht da ist, bin ich zu meiner Hausärztin und hab mich krank schreiben lassen.ich hatte den kh-Bericht dabei. Kann die Chefin verlangen, das ich ihr sage was ich habe. Ich finde es geht sie nix an. Kann sie eine krankschreibung vom gyn verlangen? Zum vertretungsarzt mag ich nicht gehen, weil er zum Freundeskreis meiner Chefin gehört.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, die Krankheit geht den AG nichts an. Sie müssen sich unverzüglich nach Kenntnis der Krankschreibung melden. Morgens um 7 Uhr reicht da völlig aus. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Der Grund der Krankschreibung geht den Arbeitgeber nichts an. Welcher Arzt weswegen krankschreibt ist auch nicht relevant, aber es sollte glaubwürdig sein. VG


Hürem

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Wad heißt plausibel? Bin ja nicht zum Hautarzt zum krankschreiben :)


Lina_100

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Genau das mein ich ja :) Solange das nicht der Fall ist darf der AG nicht fragen.


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