Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 31. SSW. Meine Frauenärztin hat mich krankgeschrieben, da sie der Meinung ist, ich solle mich schonen (Ich reagiere bei vielen Belastungen/Stress sehr schnell mit gehärtetem Bauch, was mich sehr einschränkt und unangenehm und auch nicht förderlich für das Kindswohl ist.). Eine strenge Bettruhe habe ich nicht verordnet bekommen. Dadurch, dass ich mich zu Hause wann immer ich Bedarf habe, hinlegen oder hinsetzen kann, bekomme ich das auch sehr gut in den Griff. Nun haben wir eine Einladung zu einer Geburtstagsfeier. Ist es aus rechtlicher Sicht ok, dorthin zu fahren? Vielen Dank für Ihre Antwort Simone
Mitglied inaktiv
Was krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen, ist vom Krankheitsbild abhängig - Richtlinien gibt es nicht Von Eva Richter AU-Bescheinigungen auszustellen, gehört in jeder Arztpraxis zum täglichen Geschäft. Mit dem gelben Schein in der Tasche ist für krankgeschriebene Arbeitnehmer aber längst nicht alles klar: Dürfen sie sich im Supermarkt etwas zu essen kaufen? Oder zu Eltern oder Freunden übersiedeln, um sich pflegen zu lassen? Eine Reise antreten? Dem Sohn beim Renovieren helfen? Vor Ende der Krankschreibung wieder arbeiten gehen? Die Gesetzgebung bleibt vage, was die Rechte von Krankgeschriebenen angeht. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, ist vom normalen Leben nicht ausgeschlossen. Aber krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts unternehmen, was die Genesung verzögert oder gar gefährdet. Ist Bettruhe verordnet, müssen Patienten ins Bett gehen "Einkaufen und Spazierengehen ist fast immer erlaubt, es sei denn, der Arzt hat absolute Bettruhe verordnet. Es spricht auch nichts gegen einen Kino- oder Restaurantbesuch, wenn beispielsweise die Arbeit am Computer wegen einer Sehnenscheidenentzündung nicht möglich ist", erklärt Uwe Dieckmann vom Personalrat der Medizinischen Fakultät der Universität Magdeburg. Das bestätigt der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS): Was krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen, ist vom Krankheitsbild abhängig - verbindliche Richtlinien gibt es nicht. Im Zweifelsfall hilft Gespräch zwischen Arzt und Patient "Mit dem Ellbogen in Gips kann man durchaus einkaufen und spazieren gehen", lautet die Auskunft des zuständigen Fachbereichs. Wenn eine Schwangere wegen vorzeitiger Wehen krankgeschrieben ist und beim Shoppen in der Stadt gesehen wird, stelle sich die Frage, ob die AU-Bescheinigung gerechtfertigt ist. Im Zweifelsfall sollten Ärzte mit ihren Patienten darüber sprechen, was der Krankgeschriebene darf, um auf der sicheren Seite zu sein. Selbst ein Opernbesuch ist nicht unbedingt verboten, darauf weist die Kommunikationsgewerkschaft DPV Bayern auf ihrer Homepage hin. Das hessische Arbeitsgericht habe einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin sogar die Feier ihrer Silberhochzeit (Aktenzeichen: 9 Sa 271/97) erlaubt. Bei einer Erkältung oder Bronchitis sei der Kneipengang allerdings tabu. "Sport ist - mit Einschränkungen - ebenfalls möglich. Bei einem Rückenleiden kann gezielte Gymnastik durchaus gut tun und ist daher erlaubt", sagt Personalrat Dieckmann. Auf dem Tennis- oder Fußballplatz habe der Rekonvaleszent jedoch nichts zu suchen. Verreisen könnten Kranke - vorausgesetzt, der Aufenthalt ist für eine bessere Heilung sinnvoll. Bei Krankheiten wie Bronchitis kann Seeklima hilfreich sein. Die Nähe zum Meer ist auch bei vielen Allergien angezeigt. In diesem Fall sollte der Arzt dem Patienten bestätigen, daß ein paar Tage am Strand als gesundheitsfördernde Maßnahme gelten. Im Gegensatz zum Urlaub ist Arbeiten auf jeden Fall verboten. Patienten, die krankgeschrieben im Laden von Eltern oder Freunden aushelfen, müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Az.: 2 AZR 154/93). Aus den 70er Jahren gibt es Urteile verschiedener Landesarbeitsgerichte, in denen eine Kündigung ebenfalls zugelassen wurde: Ein Mann verlor seinen Job, weil er trotz Krankschreibung seinen Führerschein machte, ein anderer, weil er im Kiosk seiner Frau arbeitete. "In der Regel gilt: Jede Nebentätigkeit bedarf der Genehmigung des Arbeitgebers - egal, ob der Arbeitnehmer gesund oder krank ist", sagt Dieckmann. Ob der arbeitsunfähig geschriebene Mitarbeiter seine gestattete Nebenbeschäftigung fortsetzen darf, hänge vom Einzelfall ab. Zweifelt ein Arbeitgeber übrigens an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters, kann er die Krankenkasse um Prüfung bitten. Das ist im Paragraph 275 SGB V geregelt. Der Versicherte wird dann aufgefordert, sich beim MDK vorzustellen. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit schleppen sich die Patienten allerdings eher zu früh zur Arbeit, als gesund krankzufeiern. Immerhin 83 Prozent der berufstätigen Bundesbürger gehen auch mit Erkältung oder Grippe zur Arbeit, ergab eine Emnid-Umfrage. Vorzeitiger Arbeits-antritt kann jedoch zum Bumerang werden, warnt Dieckmann: "Wenn die ärztliche Anordnung nicht befolgt wird, können Ansprüche aus Lohnfortzahlung und der gesetzlichen Krankenversicherung wie Krankengeld entfallen, weil bei einem eventuellen Rückfall die Erkrankung als selbstverschuldet bewertet wird." Bei falschen Bescheinigungen machen Ärzte sich strafbar Auch für Ärzte kann eine falsche Krankschreibung gefährlich sein. Erst kürzlich sorgte die Aktion der BKK Hamburg für Aufregung: Sie verschickte an mehr als 2000 Arbeitgeber eine Liste mit Namen von Ärzten, die angeblich Gefälligkeitsatteste ausstellen. Mit Gefälligkeits-AU-Bescheinigungen macht sich der Arzt strafbar: Zum einen begeht er ein Urkundendelikt, denn er stellt wider besseres Wissen ein unrichtiges Zeugnis über "den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft" aus. "Dies ist nach Paragraph 278 Strafgesetzbuch strafbar und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht", erklärt Professor Gerhard H. Schlund, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München. Zudem liege in einem solchen ärztlichen Verhalten meist auch noch ein Vergehen der Beihilfe zum Betrugstatbestand, so Schlund. http://www. aerztezeitung.de/docs/2003/09/16/165a0203.asp?cat=/politik/krankenkassen
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