Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung im Anschluss Elternzeit - AG will jetzt bereits Krankmeldung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung im Anschluss Elternzeit - AG will jetzt bereits Krankmeldung

Mitglied inaktiv

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Hallo, bin z.Zt. in Elternzeit, die in Kürze endet und schwanger. Würde ich jetzt arbeiten, wäre ich bereits krankgeschrieben. Mein AG verlangt bereits jetzt die Krankschreibung vom Arzt. - Ist das ok? - Wird die Krankmeldung dann erst auf den ersten Tag des theor. Arbeitsbeginn ausgestellt oder bereits mit heutigem Datum? - Was für Folgen hat das für das neue Elterngeld? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Krankschreibung beginnt am ersten Tag nach der EZ u wirkt sich nicht auf das EG aus, wenn die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Totaler Quatsch, Du bist in Elternzeit, da braucht es keine Krankmeldung. Mit was begründet er das denn ? Aber ich glaube ich verstehe gerade seinen Plan. Je länger Du vor der Arbeit schon krankgeschrieben bist, desto eher sind die 6 Wochen rum und die Kasse muss zahlen, nicht er ! Geht die Krankschreibung erst ab Arbeitsbeginn, so muss er ja 6 Wochen zahlen. Eigentlich schlau gedacht von ihm. Fürs Elterngeld wäre es schädlich, da das Krankengeld ja weniger ist. Was hast Du denn ? Vielleicht kommt ein BV in Frage ?


Mitglied inaktiv

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Begründung gab es bisher keine. Nur die Aufforderung ein Attest zu schicken. BV kommt nicht in Frage.


Mitglied inaktiv

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Dann ist es das was ich denke schätze ich. Ganz sicher gehst Du, wenn Du genau das mal bei Deiner Krankenkasse erfragst. Für mich klingt das danach, dass er sparen will. Krankengeld würde er ja nicht zahlen in der Elternzeit. Alles Gute für die Schwangerschaft.


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