Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, bin zur Zeit in der 9.SSW & werde aufgrund von Blutungen sowie einer schwangerschaftsbedingten Hypertonie mit gr. Wahrscheinlichkeit längerfristig arbeitsunfähig geschrieben. Jetzt bin ich etwas verunsichert wie sich dieser Umstand auf das Elterngeld auswirkt. Wenn ich die Ergebnisse meiner Recherchen richtig deute, finden die Monate der Krankschreibung keine Berücksichtigung bei der Berechnung und könnten durch andere Monate ersetzt werden ?? Kann man diese Monate frei wählen ? War im letzten Jahr nämlich schon einmal schwangerschaftsbedingt arbeitsunfähig & arbeitssuchend ! In den Monaten 04/2008 bis 02/2009 war ich freiberuflich tätig !! Mein jetziger ET wäre im August !! Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen ! Grüße Steffi
Hallo, die Monate einer ss-bedingten Krankheit werden nicht berücksichtigt. Die 12 Monate des EG können, wenn Sie sie alleine nehmen, nicht frei gewählt werden Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Mit den frei wählbaren Monaten waren eigentlich die Monate gemeint, mit denen man die nicht berücksichtigten (ss-bedingte Krankheit) Monate ersetzten kann. Ist dies möglich ? War wie schon erwähnt, im letzten Jahr schon einmal ss-bedingt arbeitsunfähig geschrieben & arbeitssuchend ! Liebe Grüße Steffi
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