Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankmeldung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankmeldung

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin bayrische Beamtin (Lehrerin) und jetzt schon seit vier Wochen krank gechrieben. Ich habe für 4 Stunden am Tag eine Haushaltshilfe bekommen, da ich mich sehr schonen muss. Entbindungstermin ist am 25.09.. Am 01. August fangen die Sommerferien an. Nun zu meiner Frage. Meine Frauenärztin hätte gerne ein Beschäftgungsverbot gegeben. Das weiß ich aber von meine 1, SS, dass es hier Probleme gibt (Amtsarzt, Geldeinbußen). Wenn Sie mich immer wieder krank schreiben würde, wäre ich insgesamt ca. 10 Wochen krank geschrieben. Kann es sein, dass der Staat mir hier Geld kürzt? Oder soll ich mich nach der Krankschreibung, die bis zum 30.06. geht, ein Tag gesund melden (schlägt die Sekretärin vor) und dann wieder krank melden. Dies wäre etwas kompliziert wegen der Haushaltshilfe. Danke für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kenne mich nicht im bayerischen Beamtenrecht aus. Aber ein BV (=voller Lohn) ist doch besser als ein Krankschreibung (Krankengeld nach 6 Wo.) Aber es ist doch kein problem der Arbeitsstelle sondern der Gesundheit. Oder sind Sie Sportlehrer? Also Krankschreibung. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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... vor allem ist es dann der gleiche Diagnoseschlüssel und diese Zeiten werden eh zusammengerechnet. Ein BV ist doch eigentlich das Beste, klar kann der AG dagegen vorgehen, aber wenn es berechnet ist, wieso hast Du dann Geldeinbußen ? Nach meinem Wissen MUSS Dein normaler Nettolohn weiterlaufen . Nach 6 Wochen gibt es Krankengeld, dann geht Dir Geld fürs Elterngeld verloren, das wäre in der Tat sehr ungünstig. Alles Gute


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