Mitglied inaktiv
Ich bin gesetzlich krankenversichert. Mein Mann und unser Sohn privat. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung bekommt doch jedes Elternteil 10 bezahlte Krankheitstage für das Kind. Wie ist das in unserem Fall?
Hallo, Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Da bleibt nur die Regelung über das BGB. § 616 BGB: Der Arbeitnehmer "wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen das Gehalt weiterhin bezahlen muss. Im Normalfall wird nur eine bezahlte Freistellung von wenigen Tagen als gerechtfertigt angesehen werden können. Bei einem Kind unter 8 Jahren hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.4.1978, Aktenzeichen 5 AZR 834/76) einen Zeitraum von 5 Tagen als zulässig angesehen. Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Re: Was tun, wenn die Kinder krank sind? Schau dir die Frage von wabi am 30.03.2011 an. "Kinderkranktage"
Mitglied inaktiv
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts, es wird nicht ausdrücklich abgelehnt, aber da gar nichts dazu steht, gehe ich stark davon aus, dass ich nichts kriege. OK, damit könnte ich leben. Tarifgebunden sind wir nicht. So wie ich Frau Baders Antwort von damals verstanden hab, muss mich mein Arbeitgeber nicht unbezahlt freistellen, sondern kann verlangen, dass ich Urlaub nehme? Ich hab 26 Tage Urlaub. Was wenn mein Kind 20 Tage oder länger krank ist? Wir haben 3 Wochen Betriebsferien in denen ich Urlaub nehmen muss und Brückentage. Ich muss meinen ganzen Urlaub für Krankheit verwenden und mein Mann fährt dann mit Kind allein in Urlaub? Nicht falsch verstehen, ich will sicher nicht "Krank mit Kind" feiern.
Lina_100
Nein, die Antwort von Frau Baader ist in diesem Fall nicht zutreffend. Euch stehen nach BGB je max 10 Tage bezahlte Freistellung zu. Wenn dein Arbeitsvertrag dies NICHT ausdrücklich ausschliesst gilt das Gesetz und damit die bezahlte Freistellung. Da bei dir nichts geregelt ist gilt das Gesetz und damit bezahlte Freistellung aus wichtigem Grund. Sieh dir den Von mir genannten Link in aller Ruhe an. Da es nur ein BAebG Urteil aus 78 gibt, dass sich an der alten Regelung des SGB für gesetzlich Versicherte gibt stellen sich manche Unternehmen auf den Standpunkt, dass es nur 5 Tage pro Elternteil gibt. Richtig dürfte jetzt aber sein ebenfalls 10 Tage zu gewähren, aber darüber kann man sich streiten. Wie damals schon geschrieben gewährt zB mein AG 10 Tage, der meines Mannes nur 5. VG
Lina_100
Ich schreibe vom Telefon aus, bitte daher für die Fehler um Entschuldigung.
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