Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankheitstage bei chronischer Erkrankung - Kind 12 Jahre und älter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankheitstage bei chronischer Erkrankung - Kind 12 Jahre und älter

Desdi

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn hat Rheuma und wird im Sommer 12 Jahre alt. Letzte Woche lag er deshalb mehrere Tage in der Klinik. Dort wurde wegen der geplanten Punktion unter Vollnarkose erwartet, dass ich anwesend bin. Ich habe mir überlegt, wie ich das hinbekomme, wenn ich zukünftig keine Krankentage wegen Erkrankung des Kindes mehr habe?! Gibt es für chronisch kranke Kinder eine Sonderregelung? Ich bin alleinerziehend. Von der Krankenkasse habe ich bisher keine Antwort bekommen. Vielen Dank und viele Grüße Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Gesetz steht: Versicherte haben ferner Anspruch auf Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, sofern das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und nach ärztlichem Zeugnis an einer Erkrankung leidet, a) die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, b) bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und c) die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. Ich verstehe das so, dass es nur bei Krankheiten gilt, die zu einer begrenzten Lebenserwartung des Kindes führen (Schauder). Am besten reden Sie über die med. Fachbegriffe der gesetzl. Regelung (es ist § 45 SGB 5) mal mit dem Facharzt. Liebe Grüsse, NB


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