Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung

Heidschnucke

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Liebe Frau Bader mein Arbeitsvertrag wurde im 1. Jahr der Elternzeit (3 Jahre) aufgelöst wegen Betriebsstillegung und nach Einholung der Genehmigung. Ich habe dies der KK gemeldet (telefonisch). Der Sachbearbeiter sagte "wir haben Sie bis Ende 2011 in Elternzeit im System" Ich wies ihn darauf hin, dass ich keinen Arbeitgeber mehr habe, er sagte, trotzdem führe mich die KK als in Elternzeit befindlich als Pflichtversicherte beitragsfrei. Lt. Internet muß aber ein Fehler vorliegen, denn mit Ende des Vertrages endet doch auch die Elternzeit = Krankenverischerung? Muß ich darauf nochmal hinweisen? Muß ich dann evtl Beiträge nachzahlen? Ich dachte mit dem Telefonat damals wäre alles geklärt Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist in der Tat so, dass der Vertrag endet. Und ja, die KK kann nachfordern. Eine mdl. Aussage, die ja auch gar nicht nachweisbar ist, wird da kein gewicht haben. Heiße Sache. Liebe Grüsse, NB


Heidschnucke

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soll ich nun auf den Fehler hinweisen? Hätte der AG mich nicht auch abmelden müssen? Bei wem liegt der Fehler?


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