Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin seit der Geburt meines Sohnes 2006 privat krankenversichert (Arbeitsvertrag lief damals aus, ich konnte aus der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln, war weder im Erziehungsurlaub noch habe ich mich arbeitslos gemeldet). Jetzt habe ich ich einen Stellenangebot, das ich wohl annehmen werde. Allerdings werde ich nur Teilzeit arbeiten und mein Gehalt wird somit weit unter dem "Mindestgehalt" für die private Krankenversicherung liegen. Muss ich trotzdem in die gesetzliche wechseln oder kann ich freiwillig (mit allen Kosten) in der privaten Krankenversicherung bleiben? Ich habe so oft den Spruch "Einmal privat, immer privat, ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist nahezu unmöglich" gehört, aber ist da auch was Wahres dran?


Mitglied inaktiv

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Wenn Dein regelm. Gehalt unter der Beitragsbemesseungsgrenze liegt, dann kannst Du Dich FÜR IMMER als AN von der KVersicherungspflicht befreien lassen. Mein Rat: Tu es nicht! Eine Ausnahme ist die KV-Befreiung während der Elternzeit, aber das dürfte bei Dir nicht zutreffen. Viele Grüße Désirée


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