Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mir ist sehr bewusst, dass in diesem Forum schon viele Fragen zum Thema Krankenversicherung gestellt und beantwortet wurden. Leider hat die Suchfunktion in diesem Forum fuer mich nicht zu einer eindeutigen Antwort auf meine Fragen gefuehrt. Deshalb hier meine Frage(n): Meine Lebensgefaehrtin (nicht verheiratet) erwartet unser Kind. Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der genau in der Mutterschutzzeit endet. 1. Kann sie nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt dann nicht angestellt ist? 2. Sie ist gegenwaertig pflichtversichert bei der GKV (ich selbst PKV). Wird sie (und das Kind) nach der Zeit des Mutterschutzes beitragsfrei bei ihrer KK versichert sein? 3. Die KK hat ihr mitgeteilt, dass sie (und das Kind) nicht beitragsfrei versichert sein wird! Im Forum lese ich das oefter mal aber anders! Hat die KK Recht? Besten Dank im Voraus fuer eine Antwort! Meteor
Hallo, 1.Über das AA, wenn Sie sich rechtzeitig gemeldet hat 2.Nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (über AA). Sonst muss sie selber dafür sorgen 3.s.2. Gruß, NB
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Ich bin jetzt bei der TK versichert, möchte aber zur Privatversicherung wechseln, um während der Schwangerschaft, auf die ich mich vorbereite, einen besseren Service zu erhalten. Wenn ich das aber tue, wenn ich Patenturlaub nehme, also kein Gehaltseinkommen habe, muss ich die private Versicherung selbst bezahlen, während ich, wenn ich bei der TK bl ...
Gibt es einen Unterschied in der Höhe des Elterngeldes, wenn wir in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind?
Zähle ich als Einkommen, wenn ich während der Elternzeit monatlich 1.800 Euro Elterngeld beziehe? Muss ich in diesem Zeitraum eine Krankenversicherung bezahlen? Ich war vor Elternzeit ehrenamtlich bei der TK versichert.
Guten Abend Frau Bader. Am 06.08.2021 ist meine Tochter geboren . November 2021 bin ich wieder in meinem alten Betrieb arbeiten gegangen. Laut Chefin wurde ich auf Stunden als Aushilfe angemeldet. Habe leider nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Mein Elterngeld war am 05.06.2023 beendet und meine Elternzeit ist am 06.08.2023 vorbei . ...
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Hallo zusammen, Wir haben folgendes Problem: Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Mein Mann erreicht dieses Jahr such die Grenze und muss sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Nun die Frage: Ist es möglich, dass ich während meinen 12 Monaten Elternzeit keine Beiträge für die KV zahlen muss? Kann ich mich beim Mann Familienversic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit (Kind ist 18 Monate alt) und arbeite noch nicht wieder. Vormals war ich freiwillig gesetzlich krankeversichert. Da wir nicht verheiratet sind, komme ich auch nicht in die Familienversicherung und bezahle nun seit Ende des Mutterschutzes jeden Monate den Krankenkassenbeitrag selbst (225 Euro ...
Liebe Frau Bader, im März 2025 erwarten wir unser 3. Kind. Ich bin mit meinen Kindern als Hausfrau bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Mein Mann nimmt ab Geburt 24 Monate Elternzeit mit Elterngeld plus Bezug. Ich bekomme 2 Monate Basis Elterngeld, ohne Elternzeit und bin weiterhin Hausfrau. Ab welchem Ze ...
Hallo Frau Bader, folgende Frage- ich weis nicht ob ich bei Ihnen richtig bin... Ich bin aktuell in Elternzeit. Ich bin freiwillig versichert da mein Einkommen vor der EZ über der JAEG lag, aktuell bin ich aber Beitragsfrei für die Zeit der Elternzeit. Würde ich jetzt in der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit ausführen, müsste ich s ...
Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
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