Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung

Frage: Krankenversicherung

Mitglied inaktiv

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Frage 1: Man liest immer wieder, dass eine Frau während des Erziehungsurlaubs beitragsfrei in der GKV versichert sei. Ist es nicht eher so, dass Beitragsfreiheit nur während des Bezugs von Erziehungsgeld (meist nur 6 Monate)besteht und sie dann entweder beim Ehemann familienversichert ist oder sich selbst beitragspflichtig versichern muss? Frage 2: Falls der Ehemann als Angestellter privat versichert ist und die nicht erwerbstätige Ehefrau sich ebenfalls privat versichert, besteht gem. § 257 SGB V ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss für die Ehefrau, wenn diese gem. § 10 SGB V im Fall einer GKV des Mannes familienversichert gewesen wäre. Familienversichert wäre sie jedoch nur gewesen, wenn sie (derzeit) nicht mehr als 335 € Einkommen hat. Wer prüft eigentlich in diesem Fall einer privaten Krankenversicherung das Einkommen von Angehörigen? Die GKVs verschicken ja regelmäßig Fragebögen, in denen das Einkommen von Familienangehörigen anzugeben ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Lieber Andrea, 1: nein. Sie ist für die Dauer des EU beitragsfrei versichert, wenn sie vorher pflichtversichert war. 2:Ich denke, Sie sprechen davon, dass eine Frau, die privat versichert ist, im Mutterschutz Anspruch auf den AG-Anteil vom Mutterschaftsgeld hat? Das hat nichts mit der Versicherung des MAnnes zu tun. Das hat sie doch auf jeden Fall. Verstehe das nicht so ganz. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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zu 2.) Ganz einfach, das kommt in der sog. "ArbeitgeberBescheinigung" zum tragen. Dort werden all die Versicherungsbeiträge zusammengefasst, die bezuschußungsfähig sind. Wobei tatsächlich die Einkommensüberprüfung in der PKV i. d. R. nicht sonderlich streng ist. Désirée


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