Mitglied inaktiv
Hallo, wir bekommen im Sommer unser zweites Kind. Mein Mann ist privatversichert und ich bin pflichtversichert. Nun bin ich arbeitslos durch Selbstkündigung wegen Umzug.Wie bin ich während des Mutterschutzes versichert und bleibe ich auch weiterhin im Erziehungsjahr beitragsfrei versichert? Bei meinem ersten Kind stand ich noch im Arbeitsverhältnis und ich blieb normal weiterversichert. Wie ist das nun? Danke für Ihre Antwort im vorraus. LG Diggi
Liebe Diggi, ja, und zwar über das Arbeitsamt. Problematisch ist dabei nur, dass man nur als Arbeitslos anerkannt wird, wenn man dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht. Dies muß man uU nachweisen, indem man mitteilt, wo man das Kind während der Arbeitszeit unterbringt. Wenn Sie nicht als arbeitslos anerkannt werden, sieht es schlecht aus. Dann müssen Sie sich selber versichern. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Meines Wissens (ohne Gewähr) sind Sie für die Dauer des Bezugs von Erziehungsgeld beitragsfrei in der GKV versichert, wenn Sie dort während des Bezugs von Arbeitslosengeld versichert waren. Danach können Sie sich wieder arbeitslos melden und werden wieder pflichtversichert. Falls dann kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld oder -hilfe besteht, müssen Sie sich freiwillig in der GKV oder privat versichern.
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