Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, seit Anfang dieses Jahres bin ich nach Hochrechnung meines Gehaltes als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkasse eingestuft worden. Mein Mann bekommt als Beamter einen Teil seiner Artzkosten von der Beihilfestelle ersetzt, für den Rest ist er privat versichert. Meine Krankenkasse hat mir zunächst (mündlich) mitgeteilt, ich wäre auch als freiwilliges Mitglied während des EU beitragsfrei versichert. Als ich dann eine andere Mitarbeiterin nach Möglichkeiten der Versicheung des Kindes fragte, hieß es, daß ich doch nicht beitragsfrei versichert wäre, weil mein Mann privat versichert ist. Mein Beitrag würde an der Hälfte des Einkommens meines Mannes berechnet. Kann das sein? Was hat denn die Versicherung meines Mannes, mit meiner Krankenversicherung zu tun? (Mein Arbeitsverhältnis läuft weiter) Ich fände diese Regelung ziemlich ungerecht! Während der 2 Jahre EU habe ich ja kein eigenes Einkommen. Werde ich bestraft, nur weil vor der Geburt mein Gehalt etwas über der Bemessungsgrenze gelegen hat? (Bzw. gelegen hätte, wenn ich bis zum Jahresende volles Gehalt beziehen würde. Mein MUS beginnt aber bereits am 23.08.) Könne Sie mir in diesen Fragen weiterhelfen? Viele Grüße Sandra
Liebe Sandra, Beitragsfrei für die Dauer der Elternzeit sind Pflichtmitglieder, die außer dem Erziehungsgeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben. Freiwillige Mitglieder hingegen müssen grundsätzlich weiterhin Beiträge zahlen, gegebenenfalls den Mindestbeitrag. Gruß, NB
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