wölkchen0815
Hallo Frau Bader, ich bin derzeit Masterstudentin und erwarte Ende August ein Baby. Allerdings werde ich zu dem Zeitpunkt meine Masterarbeit abgeben und wahrscheinlich im Oktober verteidigen. Zu diesem Zeitpunkt werde ich dann auch Exmatrikuliert. Momentan bin ich studentisch Krankenversichert und habe einen Partner, aber wir leben an verschiedenen Orten. Also stellen sich mir folgende Fragen: Welchen staatl. Zuschuss kann ich im Anschluss des Studiums bei gleichzeitiger Elternzeit beantragen? Und wie könnte ich Krankenversichert sein? Das Kind wird bei meinem Partner Familienversichert. Vielen Dank im Vorraus
Hallo, da Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie selber für Ihre Krankenkasse sorgen. Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie schon deshalb nicht, weil Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. In Elternzeit sind Sie in dem Sinne nicht, dass Sie kein Arbeitgeber haben. im Ergebnis wird der Kindsvater für sie und das Kind aufkommen müssen. Wenn er dies nicht kann, bleibt Hartz IV. Liebe Grüße NB
Andrea6
Elternzeit? Wer ist denn Dein Arbeitgeber? Wenn Du nicht angestellt bist hast Du in dem Sinn keine "Elternzeit". Kranenversichern mußt Du Dich selber, ansonsten ist Dein Partner Dir und dem Kind unterhaltspflichtig. Nach der Geburt kannst Du Elterngeld beantragen (ohne vorherigen Verdienst ist das der Mindestsatz von 300€) und natürlich Kindergeld.
Himbeere2008
Familienversicherung geht nur bei Ehepaaren, nicht bei Lebensgefährten bzw. Partner. Somit müsstest du euer Kind über dich versichern.
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