Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung in Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung in Elternzeit

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Mein Freund und ich bekommen im Sommer ein Kind. Wir sind nicht verheiratet. Ich habe schon eine Tochter aus einer vorherigen Beziehung. Wahrscheinlich werden wir beide nacheinander für einige Zeit ohne Gehalt in Elternzeit gehen. Ich bin als Beamtin zu 50%privat versichert und zu 50% über die Beihilfe. Meine Tochter ist zu 20% privat und 80% über die Beihilfe versichert. Die private KV kostet etwa 250 Euro im Monat für uns beide. Mein Freund ist als Angestellter zu 100% privat versichert, wobei der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten trägt. Er zahlt etwa 220 Euro (50%). 1.Frage: Wie kann/muss das neue Kind versichert werden? 2.Frage: Wie sieht es mit meinen Versicherungsbeiträgen aus, wenn ich in Elternzeit gehe? Beihilfe läuft weiter? Muss ich die private Krankenversicherung auch zahlen, wenn ich kein Einkommen habe? Was ist mit den Kindern? 3. Frage: Wenn mein Freund in Elternzeit geht, wie ist er dann krankenversichert? Muss er die Beiträge (voll oder halb) auch ohne Einkommen weiterzahlen? Gruß, Sabri


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das Kind muss bei dem versicghert werden, der mehr verdient. Wenn beide privat versichert sind, muss es auch privat versichert werden 2. Das kommt auf den Vertrag u die Beihilfe an. Ich denke schon 3.wohl senen ANteil ja, weil es eine private Versicherung ist Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Also, dann mal los: 1.) Ihr könnt es Euch aussuchen. Nehmen muß jeder Eurer beiden Gesellschaften das Kind zu den gleichen Leitsunegn wir Ihr versichert seid. 2.) Beihilfe: weiß ich nicht. Krankenversicherungsbeiträge mußt Du weiterzahlen, für Euch alle. 3.) Dein Freund muß seine rpivate KV in der EZ VOLL selnbst zahlen. ohne Zuschuß vom AG. Ich hoffe, daß er z. Z. Kranklentagegeld mitversichert hat. Das könnte er in der EZ evtl. reduzieren / streichen (mit Anwartschaft). Viele Grüße Désirée


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