Kristine1995
Guten Tag. Ich habe eine schwierige Situation. Ich war über 6 Wochen arbeitsunfähig.Und gleichzeitig gab es ein individuelles Arbeitsverbot.Aber da ich nicht arbeite, gebe ich meinem Arbeitgeber kein Arzt attest In der Regel zahlt nach sechswöchiger Krankheit der Arbeitgeber nicht mehr, die Krankenkasse zahlt. Aber mir wurde von der Krankenkasse gesagt - da ich in dieser Zeit ein individuelles Arbeitsverbot hatte, musste es vom Arbeitgeber bezahlt werden. Ich habe das Arbeitsverbot jetzt an den Arbeitgeber geschickt und den Sachverhalt geschildert. Aber der Arbeitgeber sagt, dass die Krankenkasse für diesen Zeitraum zahlen muss.Aber ich kann selbst nicht schlafen, weil ich Angst habe, dass ich für diese Zeit am Ende kein Geld bekomme. Alles verzögert sich, weil ich von Anfang an nicht wusste, dass ich mich nach sechs Wochen Krankheit an die Krankenkasse wenden muss. Und ab dem 20.01 habe ich schon mutterschutsfrist. Beschaftigungsverbot vom 03.12.21 bis 19.01.22 Arbeitsunfahigkeit vom 6.12.21 bis 16.01.22
HAllo, 1. Die Krankmeldung geht dem BV vor. 2. Sie müssen das Attest abgeben, dann bekommen Sie 6 Wo. Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Liebe Grüße NB
mellomania
Problem: bv hat keine Relevanz mehr wenn krankmeldung kommt, da diese immer Vorrang hat.
Kristine1995
Die Diagnose einer Schwangerschaft kann der Grund sein, warum sie nicht zahlen wollen?
mellomania
Zahlen muss ja wer. Aber für ein bv musst du arbeitsfähig sein. Bist du krank, kein bv möglich. Du hättest die krankmeldung sofort beim AG abgeben müssen. Eine krankmeldung geht einem bv immer vor.
Kristine1995
Ist es der Zeitraum zwischen der vorherigen Arbeitsunfähigkeit vom 03.12. bis 06.12. und der letzten Arbeitsunfähigkeit vom 16.01. bis 20.01. als die Mutterschutzfrist eingetreten ist?
mellomania
Ne, ich sehe das Problem darin, dass die krankmeldung parallel zum bv lief. Das bv hätte enden müssen, dann reine krankmeldung. Du musst voll arbeitsfähig sein, damit ein bv überhaupt ausgestellt werden kann. Und das war während der krankmeldung ja nicht gegeben.
Kristine1995
Ich habe dem Arbeitgeber sofort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt.Und es war eine Krankheit für mehr als sechs Wochen. in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen werden?
mellomania
Meine Logik (ob die rechtlich stimmt, weiß ich nicht): erst Gehalt im bv, dann Lohnfortzahlung AG bis 6 Wochen dann Krankengeld, dann wieder voll Lohn weil bv wieder. Aber: war die Krankheit wirklich so rum, dass du hättest arbeiten können? Das parallele ist das Problem. Mal sehen was Frau Bader sagt
Kristine1995
OK. Danke auch dafür. Wenigstens gibt es jemanden, mit dem man über dieses Thema sprechen kann. und warten wir ab, was Frau Bader sagen wird.Und sorry für die rechtschreibung. Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Ich studiere noch :)
Präriemaus
Die genannte Arbeitsunfähigkeit beträgt doch genau sechs Wochen. Somit endete sie doch genau dann, bevor du ins Krankengeld gerutscht bist?!
Kristine1995
nein, diese arbeitsunfähigkeit beträgt zwischen 7 und 12 wochen und endete 4 tage vor mutterschutzfrist
Sternenschnuppe
Hast Du die Krankmeldungen überhaupt an die Krankenkasse gesendet? Das muss innerhalb einer gewissen Frist erfolgen. Ich habe das mal versäumt und sie haben nicht gezahlt.
Kristine1995
mein Arzt hat es elektronisch geschickt
Mitglied inaktiv
Verstehe irgendwie dein Problem nicht. Du hast vor Beginn deiner Krankheit ein Beschaftigungsverbot bekommen? Von wem? Arzt oder AG.... Hast du dieses abgegeben beim AG? Dann bist du krank geworden. Hast du diese Krankmeldung beim AG abgegeben? Was war in der Zeit zwischen letzten Krankheitstag und Beginn Mutterschutz.? Während einer Krankheit kannst du kein BV bekommen. Lohn während BV zahlt der AG auch länger als 6 Wochen Lohnfortzahlung während der Krankheit zahlt die ersten 6 Wochen der AG danach die Krankenkasse das Krankengeld Warst du mit deiner Krankheit schon vorher mal krank geschrieben?
Kristine1995
Individuelles (unvollständiges) Arbeitsverbot wurde von einem Gynäkologen erteilt 02.12.(gültig ab 03.12. Ich sagte ihr, ich sei arbeitsunfähig und würde verlängern. Die sechste Krankheitswoche endete am 03.12, aber ich war am 06.12 beim Hausarzt und es fing schon in der 7. Krankheitswoche an.
Kristine1995
AG habe ich zunächst kein Arbeitsverbot erteilt. aber über meine Erkrankung informiert und verlängerte meine Arbeitsunfähigkeit vom 06.12
Mitglied inaktiv
Also warst du schon vor dem BV krank geschrieben???? Dann hätte gar kein BV ausgestellt werden dürfen. Wenn der AG schon 6 Wochen gezahlt hatte, muss die KK ab dem 43. Tag Krankengeld zahlen. Das BV hat die nicht zu kümmern.
cube
Dazu hättest du deinem AG aber die AU auch anzeigen müssen. Der hätte dir dann 6 Wochen normal Gehalt zahlen müssen u ggf. die KK dann Krankengeld. Nach Ende der AU wäre dann das BV wieder in Kraft getreten.
Kristine1995
Gernemama: ja, ich war schon vor dem verbot arbeitsunfähig. cube: AU Ich habe auch gegeben zum AG und jetzt sagt die krankenkasse, dass der arbeitgeber zahlen muss, aber der arbeitgeber sagt, dass die krankenkasse zahlen muss
Mitglied inaktiv
DU hättest gar kein Beschaftigungsverbot bekommen dürfen! Und schon gar nicht abgeben sollen, weder bei der KK noch beim ag Aber Meinung nach muss der AG NICHT zahlen, wenn er vorher schon 6 Wochen gezahlt hat.
cube
Versteh ich also nicht, dass du jetzt sagst, vorher schon AU. Solltest du vor dem BV bereits eine AU gehabt haben, hätte gar kein BV während laufender AU ausgestellt werden dürfen - AU geht immer vor. Solltest du meinen, dass du AU bis 2.12. warst, dann ein BV ab 3.12 bekommen hast und dann eine neue AU ab 6.12. gilt : AU unterbricht das BV. Du schreibst auch, dass du JETZT die AU an den AG geschickt hast - das hättest du aber sofort nach Erhalt dem AG anzeigen müssen, damit der das BV unterbrechen kann. Ich befürchte, du bekommst gar kein Geld für die Zeit, da AU nachträglich eingereicht nicht anerkannt werden muss/wird. Das ist selbst dann der Fall, wenn man eine Folge-AU erst 3 Tage später beibringt - diese 3 Tage war man dann unentschuldigt nicht arbeiten u bekommt auch kein Geld. Die KK ist da knallhart.
Kristine1995
Cube : Ich habe alle Arbeitsunfähigkeiten sofort an ag und kk geschickt.aber ich habe das von frauenarzt am 02.12(gültig ab 03.12)ausgestellte bv nicht an meine ag geschickt.Die Arbeitsunfähigkeit endete am 03.12. Ich verlängerte am 06.12
Mitglied inaktiv
Weshalb weiß denn die KK von dem Beschaftigungsverbot? Dein AG muss die Zeit vom.BV nicht zahlen, wenn er vorher schon 42 Tage Lohnersatzleistung geleistet hat. Dann muss die KK Krankengeld zahlen.
Kristine1995
Diese Frage habe ich mir auch gestellt. woher weiß kk von bv
mellomania
Muss der AG das der kk mitteilen bzw hat er das gemacht?
Mitglied inaktiv
Bei der KK müssen ja auch alle krankenschein vorliegen!
mellomania
ja. das grundproblem ist, dass ein erteiltes bv sofort ungültig wird, wenn eine krankmeldung dazwischen kommt. heitß, AG zahlt nicht über bv weiter sondern über topf krank. 6 wochen lang. danach meldet er das eben der kk und die übernimmt im rahmen vom krankengeld. seltsam ist, dass die krankmeldung kurz vor muschu rum sein soll und für drei tage der AG wieder einspring mit topf bv. da wäre die generelle arbeitsfähigkeit im bv vor der krankheit und danach zu prüfen. denn nur mit voller arbeitsfähigkeit darf überhaupt ein bv ausgestellt werden.
Mitglied inaktiv
Ich habe mir alles durch gelesen nochmal. Die AP hat jetzt erst dem AG das BV eingereicht... Scheinbar war er vor Dezember schon aus der Lohnfortzahlung raus. Dann hätte das BV niemals ausgestellt werden dürfen. Die AP schreibt ja selber sie war bis Beginn Mutterschutz krank....
cube
Du warst bereits 6 Wochen AU bis 2.12. Dann hat der FA ein BV ausgestellt, gültig ab 3.12. Dieses hast du nicht an den AG gegeben, sondern ihn darüber informiert, dass du eine weitere AU einreichen wirst. Diese AU wird gültig ab 6.12. und endet am 16.12. MuSchu beginnt ab 20.12. Alle AU´s wurden beim AG und der KK immer fristgerecht (also sofort) eingereicht. Weder AG noch KK wollen nun aber für den Zeitraum 6.12.-16.12 (oder bis zur Geburt?) zahlen. Richtig so weit? Frage: Ist die neue AU ab 6.12. ist eine Folge-AU oder eine neue mit neuer Erkrankung? Bzw. wurden beide AU´s vom gleichen Arzt ausgestellt oder eines vom FA und das nächste (ab 6.12.) vom HA und auch deshalb mit unterschiedlichen Gründen? Worauf ich hinaus will: Bei einer neuen Erkrankung würde der 6-Wochen-Zahlungsraum des AG´s neu beginnen. Gleichzeitig würde die AU ein BV auch unterbrechen. Evt. geht der AG von Folge-AU aus = er zahlt nicht (vom BV wusste er bis jetzt gar nichts). Die KK sieht aber eine neue Erkrankung = AG zahlt erst mal 6 Wochen lang. Und danach! würde der das BV für die letzten Tage wieder greifen = der AG zahlt Lohn, KK ist raus. Nur so am Rande: "unvollständiges" BV? was genau hat der FA eingeschränkt? Die Arbeitszeit, bestimmte Tätigkeiten? Hättest du eigentlich mit einem Teil-BV eigentlich zB 4 Std täglich arbeiten gehen müssen?
cube
Ich finde das Ganze sehr verworren und unglücklich dadurch, dass hier 2 Ärzte unterschiedliche Atteste/Bescheinigungen ausstellen und du selbst davon auch noch eine (das BV) zurückhältst. Als AG kann ich nur mit dem arbeiten, was mir offiziell vorgelegt wird - und das ist in deinem Fall die AU. Da dem AG eine "Verlängerung der AU" angekündigt hast, geht er von gleicher Erkrankung aus und sieht sich - da 6 Wochen abgelaufen - nicht mehr in der Zahlungspflicht. Die KK hingegen sieht evt. eine neue AU nach einer Lücke von 3 Tagen und evt. sogar einem anderen Arzt und sieht den AG in der Zahlungspflicht. Und dann kommt on Top noch ein BV dazu, dass die 3 Tage ohne AU und die Tage bis zum MUSchu abdecken würde, wo wiederum der AG zahlungspflichtig wäre (und sich das durch die Umlage "U2" zurück holt). Dummerweise hat der AG das BV aber eben erst jetzt erhalten - was die KK evt. nicht weiß und deswegen auf den AG verweist als Zahlungspflichtigen. Ein BV kann natürlich erst umgesetzt und auch bezahlt werden, ab dem Moment, ab dem der AG Kenntnis davon hat. Dieser holt sich nämlich das Geld von anderer Stelle wieder zurück. Wenn du es aber erst jetzt eingereicht hast, gilt es auch erst ab jetzt - sprich: gar nicht mehr. Soweit ich weiß, kann ein BV auch nicht nachträglich oder rückwirkend geltend gemacht werden. Ich würde also nochmal mit der KK telefonieren und denen ganz genau sagen, wie das abgelaufen ist. Wer wann welches Attest von/bis ausgestellt hat und auch dein Zurückhalten des BV´s angeben. Und dann eben schauen, wie man das wieder aufklären kann.
Kristine1995
Cube: Ja. die bisherige AU war bis 03.12 von HA, 02.12 FA ausgestellt eine BV gültig mit 03.12. Alles andere richtig verstanden Die neue AU ab 06.12 ist eine Folge AU.mit der gleichen Krankheit das individuelle arbeitsverbot besagte, dass man nicht mehr als 4 stunden am tag, nicht mehr als 5 tage in der woche arbeiten durfte
Kristine1995
die tage vom 03.12-06.12 und vom 16.01-20.01 sind mir persönlich nicht wichtig. für mich ist der zeitraum vom 06.12-16.01 wichtig, weil es die folge krankheit war und das seit über 6 wochen
cube
Die 2. AU = Folge-AU (gleiche Erkrankung) muss die KK zahlen in Form von Krankengeld, da der AG nach der 1. AU für insgs. 6 Wochen aus seiner Zahlungspflicht raus ist. Da das BV erst jetzt vorgelegt wurde, ist es irrelevant und selbst wenn vorgelegt, hätte die Au es unterbrochen. Allerdings wäre eben mit oder ohne BV der AG für die Tage zwischen 1. und 2. AU und für die Zeit vom 16.-19.12. zuständig. Diese Tage sind für dich nicht wichtig, müssen aber der Form halber natürlich dennoch richtig zugeordnet werden. Also würde ich nach wie vor nochmal in Ruhe mit der KK telefonieren und den Sachverhalt schildern. Insbesondere die Tatsache, dass es sich um eine Folge-AU handelt und das BV wegen der AU gar nicht erst vorgelegt wurde. Ich denke, das es sich einfach um ein Mißverständnis bzgl. BV (wanna uch immer die KK davon Kenntnis erhalten hat) und 2. AU handelt oder die 2. AU fälschlicherweise nicht als Folge-AU angelegt wurde. Müssen ja nur 2 verschiedene Sachbearbeiter dran gearbeitet haben und schwupps, wurde das übersehen. Ist natürlich so kurz vor der Geburt blöd, sich mit diesen Dingen noch rumschlagen zu müssen. Ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg und eine schöne Babyzeit! (Bin aber gespannt, was Frau Bader dazu sagt - keiner von uns ist ja wirklich vom Fach und kennt alle Fallstrick und Eventualitäten).
Horseforth
Für eine Folge-AU darf es keine Lücke geben. Kann sein, das die Krankenkasse deshalb zickt.
cube
Sind die 42 Tage Lohnfortzahlung aufgebraucht, der MA wird aber innerhalb von 6 Monaten wegen der gleichen Erkrankung wieder AU geschrieben, ist die KK zuständig.
Mitglied inaktiv
Ja aber was war zwischen 1. au und dann der Folge au.... Die AP hat jetzt erst das BV an den AG geschickt, der theoretisch für diese Tage zahlen muss... Habe grad nachgeschaut: die Lücke war ein Wochenende Sehr verwirrend das ganze Und ja bei Krankengeld darf keine Lücke zwischen den au sein. Aber besser wäre es gewesen, das BV gar nicht zu nehmen wenn man eigentlich noch krank ist
Mitglied inaktiv
SOS Frau Bader hat nicht alles gelesen, die Antwort ist falsch. Wenn der AG schon für 6 Wochen geleistet hat, muss die KK Krankengeld zahlen
Kristine1995
Ich war heute wieder auf aok. erklärten sie. Sie riefen meinen Hausarzt an und erfuhren, dass ich teilzeitliches Beschaftigungsverbot habe. herausgefunden, was der Grund ist. Ich arbeite in der Hotelreinigung, wo ich mit Chemikalien arbeiten muss, Dauersteharbeit etc. In diesem Fall sollte ein komplettes Arbeitsverbot gelten. Jetzt wurde ein Spezialist kontaktiert, um dies zu bestätigen. Und es braucht Zeit. Wenn all dies bestätigt ist, werden weder meine AU noch meine BV nicht mehr wichtig sein. Es besteht lediglich ein totales Arbeitsverbot für die gesamte Zeit und muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Das alles braucht Zeit, deshalb können sie auch kein Mutterschaftsgeld berechnen.Jetzt nur abwarten und hoffen, dass alles gut wird
Mitglied inaktiv
Dann macht die KK aber einen Fehler ab 6.12 warst du arbeitsunfähig. Da darf kein BV gelten!!!!
Mitglied inaktiv
Du musst alles nochmal an Frau Bader schreiben mit allen Von wann bis wann die AU wielange hat der AG gezahlt wann neue Arbeitsunfähigkeit gleiche Diagnose?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe zum 01.05. schwanger einen neuen Job angetreten und war nach 3 Tagen arbeiten schwangerschaftsbedingt für 5 Wochen krankengeschrieben, davon habe ich 4 Wochen nur Krankengeld erhalten. Anschließend war ich eine Woche arbeiten und wurde dann von meiner Ärztin ins individuelle BV geschickt. Wie berechnet sich in meinem ...
Hallo, Ich bin jetzt die 7. Woche krankgeschrieben aufgrund von Erschöpfung. Ich bin in der 17 SSW und der Hausarzt hat mich aufgrund meiner psychischen Gesundheit erstmal rausgenommen da ich auf der Arbeit total gemobbt und schikaniert werde. Jetzt bin ich für 1. Woche im Krankengeld wegen einer nicht Schwangerschaft bezogenen Diagnose, wie is ...
Hallo, am Montag läuft meine AU (seit 5 Monaten krank aufgrund Depressionen, welche sich stabilisiert hat) aus, so war es schon geplant, dass ich arbeiten gehe. Seit zwei Wochen, weiß ich, dass ich Schwanger bin. Habe auch Multiple Sklerose, weshalb ich Risikoschwanger bin. Hatte auch eine leichte Blutungen und starke Übelkeit. Stress löst Sch ...
Hallo, ich bin in der 20. SSW und war zu Beginn 14 Tage krank auf Grund von Übelkeit. Diese war dann weg und kommt aber nun wieder, dass ich nun wieder 1 Woche Arbeitsunfähig geschrieben bin (Erstbescheinigung). Ich hoffe wirklich, dass dies nur vorübergehend ist und ich nicht ins Beschäftigungsverbot muss. wie verhält es sich mit den Krankheits ...
Hallo, vielen Dank für die Möglichkeit hier eine Frage zu stellen. Mir wurden bis einschließlich März 2024 monatlich eine Inflationsprämie in Höhe von 220 € gezahlt. Wird diese bei der Berechnung des Mutterschutzlohnes berücksichtigt? Weiterhin frage ich mich wie es um das Krankengeld stehen würde. Ich war bereits 2 Wochen aufgrund von ...
Hallo, ich wollte mich informieren. Ich wurde dieses Jahr betriebsbedingt gekündigt udn habe nur noch bis zum 30.11. Eine Beschäftigung. Ich bin dazu auch noch Schwanger und der Geburtstermin ist im Mai. .eine Frage ist, ich war schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben (Übelkeit) und würde ab nächster Woche ins Krankengeld fallen. Somit würde ich ...
Hallo, Ich habe mal eine etwas kompliziertere Frage. Ich bin seit Dezember 2023 im Krankengeld aufgrund von Long-Covid. Ausgesteuert bin ich Mai dieses Jahres. Mein Arbeitsvertrag läuft im August 2025 aus. Jetzt bin ich ungeplant schwanger geworden und bekomme Ende Juni unser Kind. Was für Leistungen bekomme ich ab Mai? Arbeitslo ...
Hallo Frau Bader, ich habe 12 Monate ALG1 bezogen und bin in der Zeit ins Krankengeld gefallen und nun schwanger. Wird mein Elterngeld auf mein Einkommen vor meiner Arbeitslosigkeit berechnet? Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum dadurch? Vielen Dank für Ihre Hilfe🙏🏻
Hallo Frau Bader Ich bin seit 1 Jahr im Krangeld wollte jetzt im April in die Wiedereingliederung und wieder voll durchstarten im Job jetzt weiß ich seit 2 Tagen das ich Mutter werden (positiv getestet) ungeplant Mein AG erteilt schwangeren ein sofortiges BV muss ich jetzt trotzdem im April die Wiedereingliederung starten oder gehe ich dan ...
Sehr geehrte Frau Bader, bitte entschuldigen Sie die Störung. Ich habe eine Frage bezüglich des Bemessungszeitraums von Krankengeld nach der Elternzeit. Aufgrund eines Traumas, während Schwangerschaft und Geburt, bin ich leider arbeitsunfähig. Nach Beendigung der Elternzeit habe ich wenige Tage arbeiten können, bin dann aber leider arbeitsunfäh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger