Adriana
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: Bin seid 27.04.2011 krankgeschrieben (Klinikaufenthalt, Tagesklinik, anschliessend eine Kur bis 15.05.2012). Nach der Kur wurde ich als arbeitsunfähig entlassen. Anschliessend wurde ich von meiner Hausärztin bis voraussichtlich 18.06.2012 krankgeschrieben. Meine Krankenkasse hat aber entschieden (eine Sachbearbeiterin), dass zum 10.06.2012 meine Arbeitsunfähigkeit endet und ich mich bei der Agentur für Arbeit melden soll. Dazu kommt noch, dass mein Arbeitgeber mich bis zum 31.03.2012 gekündigt hat und ich noch im 6ten Schwangerschaftsmonat bin. Am 11.06.2012 war ich beim Arbeitsamt und wurde weggeschickt, weil ich noch bis zum 18.06.2012 krankgeschrieben bin. Zwischenzeitlich hat auch meine Hausärztin der Krankenkasse Ihre Stellungnahme zukommen lassen, in der sie bescheinigt, dass ich bis zum Beginn des Mutterschutzes für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Auch am 11.06.2012, völlig verunsichert, bin ich zu meinem Frauenarzt gegangen, der einen Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten bis zum 18.08.2012 also bis zum Beginn des Mutterschutzes bescheinigte. Meine Frage lautet: wer ist jetzt für mich zuständigt? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, 1. Ein BV kann man meiner Meinung nach nicht für alle Tätigkeiten aussprechen. Es liegt ja jeweils an der Tätigkeit, dass man diese nicht ausüben kann. 2. Einen Arbeitsvertrag haben Sie nicht mehr (wenn Sie sich nicht gegen die Kündigung gewehrt haben) 3. Zuständig ist also das Arbeitsamt. Liebe Grüsse, NB
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