Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld bei Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankengeld bei Schwangerschaft

lea-1980

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Hallo Frau Bader, wenn man während der gesamten Schwangerschaft VERTEILT insg. über 6 Wochen krankgeschrieben wird, fällt man dann automatisch ins Krankengeld, auch dann wenn man erst wegen Übelkeit, dann wegen Blutdruckproblemen und am Ende wegen was anderes im Rahmen der SS krankgeschrieben wird? Wie ist es, wenn man zwischendurch auch wegen ganz anderer Dinge - z. B. Grippe krankgeschrieben wurde? Vielen Dank. Lea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die aufgeschriebene Diagnose an. Wenn es immm Schwangerschaftsbedingte Probleme sind, ja. Klärt die Kasse. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Wenn die Krankschreibungen im "ursächlichen Zusammenhang" stehen, dann werden diese zusammengerechnet. Bsp. Zuerst war es die Übelkeit - schwangerschaftsbedingt, dann der Blutdruck - schwangerschaftsbedingt; da beides schwangerschaftsbedingt ist, erfolgt die Zusammenrechnung und die Entgeltfortzahlung endet nach insgesamt(!) 6 Wochen. Dagegen die Grippe steht in keinem Zusammenhang mit der Schwangerschaft, diese wird dann also nicht hinzugerechnet. Aber Vorsicht wenn sich die Diagnosen überschneiden, dann erfolgt die Zusammenrechnung auch. Die Beurteilung, was zusammengerechnet wird, erfolgt durch die Krankenkasse.


lea-1980

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Vielen Dank!!!! Mich verunsichert nur, dass Du schreibst, dass die Beurteilung, was zusammengerechnet wird, durch die Krankenkasse erfolgt - können die das ganz frei entscheiden? Oder hat es etwas mit den "Diagnose-Schlüsseln" zu tun, an die auch die KK sich halten muss?? Falls ja - welche Diagnose-Schlüssel sind definitiv unterschiedliche Krankheiten - kann ich das irgendwo finden??


chrissicat

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Natürlich kann die Krankenkasse das nicht "Frei-Schnauze" entscheiden, das hängt schon mit den Diagnose-Schlüsseln zusammen. Ob es aber ein und derselbe Schlüssel sein muss für eine Zusammenrechnung oder ob es da mehrere Möglichkeiten gibt, weiß ich leider nicht. Manchmal gibt es auch Fälle, wo die Krankenkasse nochmal Rücksprache mit den behandelnden Ärzten hält... Fakt ist auf jeden Fall, dass die Beurteilung nicht durch den Arbeitgeber erfolgt. Dieser ist in Bezug auf anrechenbare Vorerkrankungen auf die Angaben der Krankenkasse angewiesen.


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