Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krank während der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: krank während der Elternzeit

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Hallo, mich beschaäftigt schon länger flgende Frage: ich habe 3 Kinder im Alter von 2,6 und 8 Jahren. Durch die Jüngste bin ich noch in Elternzeit und auch zu Hause. Zum Glück bin ich selten krank, aber einmal hat es mich doch so heftig erwischt, dass ich tagelang flach lag. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass mein Mann dann quasi für mich krank geschrieben werden kann, damit er sich um die Kindern kümmern kann? Er arbeitet sehr viel, ist dadurch viel unterwegs und Großeltern sind auch nicht in der Nähe. Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ferner istVoraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Gruß, NB


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