Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, unser Sohn ist jetzt 16 Monate. Ich bin Angestellte und arbeite derzeit 25h in der Woche während der Elternzeit. Mein Partner ist ebenfalls Angestellter in Vollzeit. Beide sind wir pflichtversichert bei der Krankenkasse. Ich habe mal zwei Fragen: 1. mein Partner hatte im November/Dezember 2010 den zweiten Monat Elternzeit und hat währenddessen 30h die Woche gearbeitet. Leider ist er in der Zeit 5 Tage krank gewesen und sein Chef will diese Tag nicht bezahlen. Ist das rechtlich ok? 2. unser Sohn ist momentan ständig krank und jedem von uns stehen ja 10 Tage zur Betreuung zu. Der Chef von meinem Partner will ihm aber dafür nicht freistellen. Gibt es eine Möglichkeit die 10 Tage von ihm auf mich zu übertragen? So wie bei Alleinerziehenden? Wenn ja wie kann man das machen? Vielen Dank im Voraus. LG Agneta
Hallo, 1. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht 2. Gesetzlich nicht, praktisch ja - wenden Sie sich an die KK (am besten, wenn Sie beide in der selben KK sind) Liebe Grüsse, NB
desireekk
Hallo, 1.) Natürlich erhält Dein Mann Lohnfortzahlung während seiner Krankschreibung. Warum soll er die nicht bekommen? Warum zickt der AG da rum? Wendet Euch zur Not erst Mal an die Krankenkasse und an einen evtl. vorhandenen Betreibsrat 2.) Natürlich hat Dein Mann auch einen gesetzlochen Anspruch auf Freistellung zur Betreuung seines kranken Kindes. Eine Übertragung geht nicht so einfach. Dazu müssen - Du - Dein Mann . Deine Krankenkasse - Die GKV Deines Mannes - und Dein AG zustimmen. Viele Grüße Désirée
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