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Ich habe meinen Jahresurlaub vor Eintreten des Mutterschutzes nehmen müssen. Darf der Arbeitgeber das verlangen? Zudem bin ich gestürzt und jetzt krank geschrieben worden (im Urlaub). Verfällt jetzt der Urlaubsanspruch komplett? Silke
Liebe Silke, einen Anspruch auf Auszahlung haben Sie nur, wenn das AV beendet ist. Ansonsten wird der Urlaubsanspruch (der übrigend nicht aufgebraucht wird, wenn man im Urlaub krank ist) bis nach den EU aufgehoben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Silke, entweder Du bekommst Deinen Urlaub ausbezahlt (bist ja krank geschrieben), oder aber Du nimmst ihn wenn Du nach der Elternzeit wieder arbeiten gehst. Das liegt aber soweit ich weiß in DEINEM Ermessen. Solltest Du jedoch innerhalb der 3jährigen Elternzeit wieder schwanger werden, verfällt der Resturlaub. So hat mir das jedenfalls mein Personalleiter mitgeteilt. JS
Mitglied inaktiv
Was JS geschrieben hat ist richtig, bis auf den Schluß: und wenn Du noch 5 Kinder "überlappend" bekommst, der Urlaubsanspruch verfällt nicht! Wichtig ist, die AU umgehend zu melden, auch im Urlaub. Gute Besserung, Désirée
Mitglied inaktiv
Bei mir war es ähnlich. Ich bin die letzten zwei Urlaubswochen vor Beginn Mu-Schu arbeitsunfähig geschrieben worden (trotz Urlaub!). Den Urlaubsanspruch hatte ich dann ausbezahlt bekommen. Rede mit deinem AG.
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