Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krank im Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krank im Mutterschutz

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Hallo Frau Bader, wenn man 2 - 3 Monate vor der Geburt krank ist oder im Krankenhaus, wie ist das dann mit dem Mutterschutz? Fängt er dann trotzdem 6 Wochen vor der Geburt an, obwohl man krankheitshalber gar nicht arbeiten gehen kann? Dankeschön!


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Jepp! Er verschiebt sich nicht und wird auch nicht gut geschrieben wie zB Urlaubstage. Darum unbedingt Bescheinigung vom Gyn für die Krankenkasse (und Mutterschaftsgeld) holen/schicken lassen. Gruß Sabine


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