Anniero
Guten Tag Frau Bader, vor zwei Wochen hatte ich einen Blasensprung in der 17 ssw. Leider hat sich ergeben das sich kein Fruchtwasser nachbildet bzw. Es nicht bleibt, mein Körper hat keine Geburt eingeleitet und noch wurde durch Antibiotikagabe ein Infektionsrisiko aufgrund eines positiven Streptokokkenbefundes eingeschränkt. Für das Baby wurde uns eine minimale Überlebenschance angegeben und diese auch nur unter Unterstützung von Maschinen und Stärken körperlichen Einschränkungen. Zudem wurde uns nahe gelegt das jeder Tag für mich ein größeres Risiko bedeutet. Wir haben uns somit schweren Herzens für eine Einleitung entschieden. Wie durch ein Wunder hat unser Bub noch fast drei Stunden gelebt. Mir wurde eine Frühchen Bescheinigung ausgestellt. Nun habe ich aber gelesen das kein Mutterschutz Lohn greift bei Schwangerschaftsabbruch. Können Sie mir sagen was nun der Fall ist. Zahlt es in diesem Fall als medizinisch indiziert? Benötige ich eine Krankmeldung? Derzeit kann ich noch keinen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen da wir noch keine Geburtsurkunde erhalten können. Dieses dauert noch etwas. Freundliche Grüße Anniero
Hallo, das tut mir sehr Leid - das ist wirklich schlimm. Das bestimmt sich nach § 31 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV). Man unterscheidet zwischen Fehlgeburt und Todgeburt. Ich gehe mal davon aus, dass Ihr kleiner Engel unter 500 g gewogen hat. Dann könnte es als Fehlgeburt zählen. Eine Fehlgeburt ist im rechtlichen Sinne keine Entbindung (klingt für Sie sicherlich wie Hohn - ich hätte es auch anders geregelt). Dagegen spricht, dass Ihr Schatz noch drei Stunden gelebt hat - deshalb liegt meiner Meinung nach auch keine Todgeburt vor. Ich stelle mich deshalb auf den Standpunkt, dass Sie normalen Frühchen - Mutterschutz haben. Reden Sie mit der KK! Ihnen viel Kraft. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mein Beileid für diese schreckliche Situation. Es handelt sich nur dann um einen Schwangerschaftsabbruch, wenn das Ziel der Einleitung die Beendigung der Schwangerschaft und die Tötung des Kindes gewesen wäre. Das trifft nun wirklich nicht zu, denn ihr wolltet ja das Kind lebend. Demnach handelt es sich m. E. um eine Einleitung mit Frühgeburt eines lebenden Kindes, das kurz nach der Geburt verstarb. (Ob das unter "Fehlgeburt" oder "Frühgeburt" zu verzeichnen ist, entscheidet letztlich der Arzt im ärztlichen Zeugnis.) Im Falle einer Frühgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist sogar auf 12 Wochen plus die nicht in Anspruch genommenen 6 Wochen vor ET, denn bei solch einem Ereignis hat die Mutter einen erhöhten Erholungsbedarf. Bei Tod des Kindes kann die Mutter - wenn sie es ausdrücklich wünscht - vorzeitig wieder zur Arbeit gehen. Wenn der Arzt die Frühgeburt bescheinigt, würde ich sofort das Mutterschaftsgeld beantragen (plus AG-Zuschuß, falls es einen Arbeitgeber gibt).
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