Cozie
Hallo Frau Bader, leider ist bei meinem letzten Post wohl etwas schief gegangen, weshalb ich nun nochmal schreibe. Entschuldigen Sie, falls sie es doppelt erhalten. Uns wurde kürzlich seitens unserer Grundschule mitgeteilt, dass es demnächst kostenpflichtige Mietschließfächer eines externen Anbieters an der Schule geben wird. Aktuell nutzen die Kinder schuleigene Spinde um ihre Garderobe und ihr Sportzeug unterzubringen. Alle anderen Schulmaterialien sind in der Klasse untergebracht. Zwei Kinder nutzen einen Spind und die Nutzung ist kostenlos. Diese Spinde sollen aufgrund von Schäden nun gegen Mietschließfächer ausgetauscht werden. Seitens der Schule wurde uns mitgeteilt, dass es keine andere Möglichkeit zur Jackenaufbewahrung geben wird und heute wurde nochmal deutlich gemacht, dass eine Anmietung der Fächer Pflicht ist. Wortlaut: ".... möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass jedes Kind ein Schließfach erhalten muss, nicht kann.". Den Mietvertrag schließen die Eltern direkt mit dem Anbieter (in dem Fall Mietra) ab. Die Kosten betragen 37,20€ pro Schuljahr plus 30€ Kaution. Nun meine eigentliche Frage: Kann die Schule verlangen, dass ich einen solchen Vertrag abschließe? Meines Erachtens ist das nicht möglich. Gibt es seitens des Schulträgers eine Verpflichtung eine Garderobe zu stellen? Es handelt sich hierbei wie gesagt um eine Grundschule ohne Klassenraumwechsel. Wenn schon keine Garderobe vorhanden ist, kann mir aber doch niemand verbieten die Jacke über den Stuhl zu hängen, oder? Auch, wenn es nicht schön ist... Ich danke schon im Voraus für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, C.Z.
Hallo, entscheidend ist, ob in der Schulordnung ihres Bundeslandes eine entsprechende Regelung vorgesehen ist, wonach die Schule den Eltern derartiges aufzwingen kann. Erfragen Sie dies bei der Aufsichtsbehörde der Schule. Wenn es hieraus keine Rechtsgrundlage gibt, bleibt nur die Idee mit dem Brandschutz, die ich interessant finde, da dann fast alle Schulen in Rheinland-Pfalz zu schließen wären. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Könnte mit Brandschutz zu tun haben und für den kleinen Betrag wären viele Eltern wahrscheinlich froh über die Möglichkeit (wenn ich an die diversen "meinem Kind ist xy abhanden gekommen, wer muss haften" denke).
Berlin!
Kommt drauf an..... Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit. Aber wenn zB Jacken, Mützen etc. nicht mehr draussen an Haken gehängt werden können und in der Klasse eine Lagerung nicht möglich ist, dann könnte das in Ordnung sein. Allerdings stellt sich die Frage, warum das kostenpflichtig ist und ob die Schule nicht dafür sorgen muss, dass die Sachen verwahrt werden können.
HeyDu!
Privatschule oder staatliche Schule?
Cozie
Es handelt sich um eine staatliche Schule. Ob das Schließfach praktisch ist oder nicht, will ich gar nicht diskutieren. Da gehen die Meinungen sicherlich auseinander. Mir geht es rein formal darum, ob man mir die Verpflichtung auferlegen kann. Finde es nämlich ziemlich frech. Und ich denke, dass es für manche Eltern gerade zu Schulbeginn schon eine finanzielle Belastung ist. Da hat man mit Schulbücher usw. ja bereits diverse andere Kosten zu tragen. VG C.Z.
bellis123
Ich persönlich kenne ausschließlich kostenpflichtige Spinde/Schließfächer. Allerdings kenne ich auch keine Schule, wo man keine Möglichkeit hat, die Jacke aufzuhängen. Ich würde versuchen über die GEV anzufragen, warum keine Kleiderhaken im Flur möglich sind.
cube
Ich bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt. Tatsächlich gibt es ja nach Brandschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes die Auflage, alles Brennbare (also eben auch Kleidung) nicht offen in den Gängen aufzubewahren, da diese ein Fluchtweg sind. Demzufolge müssten dann alle Jacken, Turnbeutel etc in den Klasse gelagert werden. Dies wiederum kann als Unfall- weil Stolpergefahr gelten und daher ebenfalls verboten werden. Und dann bleibt nur, Spinde/Fächer einzubauen. Auf Basis der Brandschutz- etc Vorschriften kann ich mir vorstellen, dass ein solcher Vertrag dann zwingend abgeschlossen werden muss. Nach dem Motto "wir müssen das so machen und leider müssen die Anschaffungskosten auf die Elternschaft abgewälzt werden". Ebenso, wie erhöhte Essensbeiträge idR eben nicht verhandelbar sind. Oder eben Schulbücher - zwingend nötig, müssen aber eben selbst bezahlt werden. Auch da gibt es keine Möglichkeit, dies zu verweigern. Für die Schule hat es noch einen weiteren Vorteil: sie ist aus der Haftung für verloren gegangene wirklich komplett Sachen raus. Hat man eben die abschließbaren Fächer nicht genutzt = selber schuld. Wie gesagt: ich bin gespannt, wie Frau Bader das sieht und ich kann gut verstehen, dass man sich nicht zwingen lassen will, einen Vertrag abzuschließen - denke aber selber, dass es vermutlich rechtens ist.
Cozie
Hallo Cube,
danke für deine Antwort. Du fast meine Gedanken hier nochmal sehr gut zusammen...
Uns wurde auch mitgeteilt, dass es aus Brandschutzgründen nicht anders geht. Und die Klassenräume sind auch schon sehr voll...
Trotzdem ärgert es mich. Nicht mal, weil ich die 37€ nicht über hab, sondern weil ich es als Armutszeugnis sehe. Ist doch traurig, dass keine n Geld für Schulen und Kinder allgemein da ist. Und mir tut auch unsere Drillingsmutter leid, denn da summieren sich die Kosten an Schulmaterial usw. ganz schön.
Auch ich bin gespannt, was Frau Bader sagt...
Schönen Tag,
C.Z.
Feierdeifi
Hallo, der pauschale Verweis auf "den Brandschutz" ist Quatsch. Es gibt keinerlei "Verordnung", alles "brennbare aus öffentlichen Gängen herauszuhalten". Wer so etwas behauptet, dem empfehle ich dringend, mal in einem "brandlastfreien Flur" auf einen brandlastfreien Blech-Lichtschalter zu drücken. Nach dem Motto "wer gackert muss auch legen!" nennt man dann entweder die "Brandschutzvorschrift" (ggf. exemplarisch für das betreffende Bundesland) oder lässt es bitte bleiben, weil diese pauschalen Behauptungen absolut nicht hilfreich sind sondern nur zur Verwirrung und Verunsicherung beitragen.
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