Mahale
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Der Vater hat seinen Vertrag gelöscht. Ich bekomme seit Geburt an UV. Er ist nicht zahlungsunfähig. Persönlicher Umgang besteht seit ca 8 Jahren nicht mehr. Dies wollte der KV so. Seit wir vor 2 Jahren umgezogen ( alleiniges ABR) sind meldet er sich sporadisch ca alle 6 Monate per WhatsApp bei der Tochter. Vergisst Geburtstage aber z.b Er möchte nun Die neue Telefonnummer. Meine Tochter will dies nicht. Muss sie Ihm die Nummer geben? Umgang ist nach wie vor durch ihn nicht gewünscht. Wir wären mehrmals im Jahr in der Nähe, So das die ohne Probleme möglich wäre. Vielen Dank im voraus Mahale
Hallo, wie schon gesagt, die Frage ist, ob man das als Umgang werten kann. Und ob sie die Nummer geben muss. Ich bin der Meinung, nein. Aber Ihnen muss klar sein, dass ihn das evtl. aufrüttelt und er den Umgang gerichtlich geltend macht. Liebe Grüße NB
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