Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Könnte man trotz Krankschreibung seine Elternzeit antreten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Könnte man trotz Krankschreibung seine Elternzeit antreten?

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Liebe Frau Bader, in ca. 5 Wochen soll unser Baby auf die Welt kommen und mein Mann möchte gerne ab Geburt 12 Monate Elternzeit nehmen. Er hatte dies seinem Arbeitgeber auch vor rund 4 Wochen mitgeteilt und dieser hatte dies auch bestätigt, soweit keine Probleme, es ist auch ein größerer Betrieb. Jetzt ist es leider so, dass mein Mann krank geworden ist. Mittlerweile hat er seit 2,5 Wochen einen Krankenschein und es ist nicht absehbar wie lange das noch dauert (es besteht wohl ein Verdacht auf einen Bandscheibenvorfall...). Nun hab ich einige Fragen: 1. Wenn der Krankenschein vielleicht noch 3 Wochen dauert, unser Baby aber schon in 2 Wochen käme, wie wäre dann die Regelung? Darf er dann trotz Krankenschein die Elternzeit antreten? Man kann die Elternzeit ja auch immer nur volle Lebensmonate nehmen...müsste er sonst bis zum 2. LM warten? 2. Falls mein Mann länger krankgeschrieben sein sollte, also über die 6 Wochen Lohnfortzahlung hinaus, bekäme er ja Krankengeld. Ich meine mich zu erinnern, dass er während der Elternzeit kein KG beziehen darf. Kann er dann evtl. sagen, er will kein KG haben? Damit es keine Probleme gibt? Oder wird das dann taggenau abgerechnet? 3. Muss er eventuell erst wieder "gesund geschrieben" werden? Und darf der Arzt ihn "gesund schreiben" und dann noch weiterbehandeln? Ich hoffe, sie können mir ein bisschen weiterhelfen. LG, Simone


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er kann die EZ trotzdem antreten 2. Er bekommt kein KG, da er ja auch keinen Lohn bekäme 3. Möglicherweise - aber das kann nur der Arzt entscheiden Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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1. Ja, wenn er Elternzeit schriftlich angemeldet hat, dann tritt er sie auch trotz Krankheit an. 2. Wird taggenau abgerechnet. 3. Nein. Gruß Sabine


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