Hallo Frau Bader, ich bin so geladen. Unsere Tochter wurde vor 8 Monaten geboren und behielt vom Geburtsvorgang eine sog. Erb'sche Lähmung im rechten Arm zurück. Diese wird seit ihrer Geburt behandelt (Krankengymnastik, OP) und wir erzielen durchaus gute Fortschritte. Allerdings wird sie den Arm nie zu 100 % nutzen können. Jetzt waren wir wegen einer anderen Sache beim Orthopäden, der beim Röntgen feststellte, dass es allem Anschein nach eine Schlüsselbeinfraktur rechts gegeben hat, die bei der Geburt entstanden sein müsste. Im Krankenhaus hat man mir und meinem Mann damals hoch und heilig versichert, dass 1. "Der Bluterguss an den Nervenbahnen zurückgeht und der Arm in ca. 2 Wochen seine Funktionen erlangt" und 2. "Es ist garantiert nichts am Knochen" Dabei wurde nicht eine Röntgenaufnahme gemacht. Meine Ärztin hat mich schon ca. 4 Wochen vor der Geburt auf eine event. Kaiserschnittentbindung angesprochen, da ich "zu eng gebaut" sei für eine natürliche Geburt. Im Krankenhaus (ich war bereits einige Tage zuvor stationär dort wegen einer Gestose) war bei allen gynäkologischen Untersuchungen nie die Rede davon, so dass Lea letzten Endes mit Gewalt und Saugglocke auf die Welt geholt werden musste, damit sie keine dauernde Hirnschädigung erleidet bzw. stirbt. Die Lähmung habe ich ja schon irgendwie verarbeiten können, aber die Fraktur ist das, was mein Fass zu überlaufen bringt. Es hätte alles sein können (jaja, der Konjunktiv...) Liebend gerne würde ich gegen die entsprechenden Ärzte gerichtlich vorgehen. Allerdings weiß ich nicht, wie ich am besten bzw. ob ich überhaupt vorgehen sollte oder Chancen hätte. Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Viele Grüße Katrin mit Lea
Mitglied inaktiv - 11.03.2005, 15:19