Vani88
Guten Tag. Wir wohnen in einem Kreis und gehen beide Vollzeit im Nachbarkreis arbeiten. Beide Kreise befinden sich in NRW. Nun ist unser Sohn ebenfalls im Nachbarkreis (Arbeitsort nah) in einem Kindergarten. Der Nachbarkreis erhebt keine Kitagebühren, unser Kreis hat leider einen sehr hohen Gebührensatz und möchte diese erneut anheben.. Nun sagte mir gestern jemand das wir trotzdem Kitagebühren an unseren Kreis zahlen müssten da unser Kind ja einen Platz (im Nachbarkreis) hat. Stimmt es das wir irgendwann einen Gebührenbescheid von unserer Gemeinde bekommen? Falls ja müssten wir unsern Sohn aus der Kita (welche er sehr liebt) holen, da wir nicht in der Lage wären die Gebühren zu tragen. Leider habe ich selbst bisher keine klare Aussage gefunden . Ich bedanke mich für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, entscheidend sind die Gebühren in der Gemeinde, in der Sie leben. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ich denke schon. Der Nachbarkreis wird eurem Kreis den Platz in Rechnung stellen und der dann die Gebühr bei euch erheben. Habt ihr denn eine Betreuungsalternative? Wenn ihr beide VZ arbeitet, braucht ihr ja Betreuung?!
Succero
Dass ihr die Kita aufgrund der Gebühren kündigen müsstet, kann ich nicht glauben. Bei uns kann man einen Antrag auf Reduzierung der Kitagebühren stellen und das Paket Bildung und Teilhabe dürfte bei euch vielleicht greifen, wenn ihr denn wenig verdient.
Frida19
Unabhängig davon, in welchem Kreis man tatsächlich die Gebühren zahlen muss - das weiß ich nicht. In NRW sind die Kita-Gebühren doch nach Einkommen gestaffelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht leistbar ist. Da haben andere Bundesländer ganz andere Gebühren. In NRW finde ich das noch echt human. (Ich habe google bemüht für Zahlen). LG
User-1736455377
Die Kita-Gebühren in NRW sind nach Einkommen gestaffelt, die zuständigen JA‘s erheben die Gebühren. Diese können daher tatsächlich unterschiedlich in verschiedenen Kreisen/Städten etc sein. Entscheidend ist aber der Wohnort für die Gebühren. Warum könntet ihr diese nicht zahlen? Wenn euer EK unter dem Mindesteinkommen liegt, entfallen diese ja komplett. Für Essen in der Kita kann man BuT beantragen. Aber wie gesagt: ab einem bestimmten EK muss man eben zahlen - aber das fängt ja dann auch nicht mit 300 Euro an. Bei Ü 3 wären 300 Euro oder mehr erst ab einem EK von 100.000 Euro in einer der Großstädte zB fällig.
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