jani-san
Guten Tag. Mein Sohn (1,5 J.) geht seit März in die KiTa (evangelischer Kindergarten mit Krippe), je nachdem wie lange ich arbeite, teilweise bis in den Nachmittag hinein. Eingewöhnung etc. haben gut geklappt, er fühlt sich dort sehr wohl, sieht dort u.a. auch regelmäßig einen "Kumpel" aus unserem Freundeskreis. Ich arbeite seit März wieder zu 70% in Teilzeit. Nun bin ich schwanger (ET Mitte März 2016) und habe für mein Ungeborenes schon in der KiTa nach einem Platz für März 2017 nachgefragt. Nach einem Jahr Elternzeit würde ich also wieder zu 70% arbeiten gehen. Jetzt kam mir aber die Frage auf, was in der Elternzeit mit dem KiTa-Platz meines "Großen" geschieht, der zur Geburt seines Geschwisterchens dann zwei Jahre alt ist. Verliere ich den Platz, weil ich in der Elternzeit nicht arbeite? Gibt es da Erfahrungen, wie ich meinen Sohn in seinem gewohnten Alltag belassen kann? Das würde ja sonst bedeuten, ich reiße ihn für ein Jahr aus seinem Alltag und er hat den gewohnten Kontakt zu den anderen Kindern nicht mehr, weil Mama daheim mit nem Neugeborenen hockt... Und nach einem Jahr darf er dann zurück, weil Baby Nr. 2 dann auch in die KiTa kommt und Mama wieder arbeitet. Da fang ich dann wahrscheinlich mit zwei Eingewöhnungen an... Danke und liebe Grüße. jani-san P.S.: Die Krippenplätze sind Ganztagsplätze.
Hallo, Sie haben grundsätzlich ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz bis mittags. darüber hinaus üblicherweise nur, wenn ein Anspruch besteht, zum Beispiel, weil man selber Vollzeit arbeiten geht. Wenn dies wegen der Geburt eines zweiten Kindes nicht mehr der Fall ist, entfällt in den meisten Satzungen der Anspruch auf die Ganztagesplatz. Dies, weil es hierfür nur eine begrenzte Anzahl gibt und andere den Platz dringend benötigen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Einen rechtlichen Anspruch gibt es dann nur noch für 4 Stunden. Ganz raus muss er nicht. Wir wurden runtergesetzt bei Kind 2. Wenn es bei Euch nur Ganztagsplätze gibt, dann frage bei Leitung oder Träger nach. Dann weisst Du es sicher. Eines der Themen, die regional unterschiedlichst gehandhabt werden.
jani-san
Die 4 Std. würden mir notfalls schon reichen. Ich würde ihn dann eh nicht bis nachmittags dort lassen - bin ja immerhin daheim. Bis mittags reicht ja eigentlich. Das ließe sich schon irgendwie managen. Besonders ungünstig fänd ich es halt, so ein kleines Kind nach einem Jahr im gewohnten Alltag plötzlich in einen neuen Alltag zu stoßen und nach einem weiteren Jahr dann wieder in den ursprünglichen Alltag zurück... das ist doch Unsinn.
jani-san
Wo finde ich denn den Wortlaut für die gesetzliche Grundlage des 4-Stunden-Anspruchs? Ich wäre fürs Gespräch mit der KiTa gern vorbereitet...
jani-san
Ok, hab es im WWW gefunden... u.a.: http://www.kitaplatz-rechtsanspruch.net/#ist und http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html Danach lässt sich allerdings keine Begrenzung der Stundenzahl auf 4 Stunden ableiten, das scheint eine Auslegungssache zu sein. Das beide Eltern berufstätig sind, ist nicht Voraussetzung. Fakt ist dann ja aber, ich bewerbe mich ja nicht um einen KiTa-Platz für meinen Sohn, sondern ich habe ja schon einen... den dürfte man mir ja dann in der Elternzeit zumindest nicht wegnehmen... wenn, dann nur "auf den Bedarf hin anpassen". Und da wiederum frage ich mich, woran der Bedarf gemessen wird...
Sternenschnuppe
Hier ist eine ältere Antwort von Frau Bader dazu : http://www.rund-ums-baby.de/recht/Anspruch-auf-wie-viele-Stunden-Krippenplatz-waehrend-Elternzeit-mit-2-Kind_120311.htm Wenn Dir halbtags notfalls langt, dann ist doch alles gut. Ich würde es auf mich zukommen lassen und nicht die Pferde scheu machen.
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