opuntia
Hallo Frau Bader, in Berlin braucht man einen Kita-Gutschein für einen kostenlosen Kita-Platz. Ich bin alleinerziehend, das Kind wird bald 3 und soll dann in die Kita gehen. Ich habe das alleinige Sorgerecht, eine Vaterschaftsanerkennung wurde nicht gemacht. Mit der Negativbescheinigung ist das Jugendamt nicht zufrieden. Es will eine Vaterschaftsanerkennung und die Daten des Vaters. Bezüglich der Vaterschaftsanerkennung haben sie nun doch zurückgerudert, möchten aber immer noch die Daten des Vaters oder eine schriftliche Mitteilung, dass ich keine Angaben machen kann. Eine Begründung, warum dieses Vorgehen notwendig ist, konnten sie nicht nennen und verweisen auf einen Paragraphen (VOKitaFöG §3 Absatz 2), in dem pauschal steht, dass für einen Kita-Gutschein die Daten beider Eltern erhoben werden sollen. Es kann nicht um eine Kostenberechnung gehen, da alle Plätze kostenlos sind. Unterhaltsvorschuss habe ich auch keinen beantragt, da ich keinen benötige, das kann also auch nicht der Grund sein. Ich möchte diese Daten nicht preisgeben, da ich bei alleinigem Sorgerecht keinen Sinn darin sehe. Ich habe den Verdacht, dass das Jugendamt etwas übermotiviert sein könnte und versucht, eine Beistandschaft gegen meinen Willen einzurichten. Das möchte ich nicht. Kann ich die Auskünfte verweigern? Vielen Dank und viele Grüße.
Hallo, das kein KV eingetragen ist, ist ja eher unnormal. Der Staat (das JA) hat die Kindeswohlinteressen zu vertreten und das bedeutet, dass das Kind wissen sollte, wer der Vater ist - und das dies auch offiziell ist. Scheinbar will Ihr JA das auf diesem Wege klären. Der Platz wird nach der von Ihnen genannten Norm nach Bedarf vergeben u es ist eben festzustellen, ob der Vater sich kümmern kann. Die Angaben sind Voraussetzung für den Platz. Jetzt stellt sich die Frage, ob "Vater unbekannt" hier versichert werden kann, weil es ja schlichtweg nicht der Wahrheit entspricht. Ich hätte an der Stelle ein Problem. Sie können versuchen, sich da telefonisch rauszulavieren - ansonsten müssen Sie die schriftl. Ablehnung abwarten und Widerspruch gegen den bescheid einlegen. Dann muss es eben in höherer Instanz geklärt werden. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, eine echte Gegenfrage (keine spitzfindige): Warum machst Du nicht die schriftliche Mitteilung, dass es nichts zum Angeben gibt? Wenn es die Möglichkeit doch gibt? Viele Grüße
opuntia
@mamamaike: Hallo und danke für die Antwort. Weil ich die Konsequenzen nicht überblicken kann. Das ist eine Fangfrage vom Jugendamt, die sich auf das Thema Unterhaltsvorschuss bezieht, obwohl ich gar keinen Unterhaltsvorschuss beantragt hatte. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass bei einer "Weigerung" der UHV gestrichen wird. Und eine "Weigerung" ist genau das, was sie von mir wollen. Damit wäre das Jugendamt raus aus der Sache. Ich weiß aber nicht, ob ich nicht in 10 Jahren doch mal UHV beantragen möchte...? Soweit geht meine Lebensplanung nicht. Dabei möchte ich einfach nur einen Kita-Gutschein. Wie komme ich jetzt an den, ohne eine "Weigerung" abgeben zu müssen? Viele Grüße
la-floe
Moin! meist kann man das gut in einem netten Telefonat, direkt mit der SB klären. Ruf die Dame an, erkläre ihr, dass du damals nach einem netten Abend mit deinen Freundinnen ziemlich angeschickert warst. Dann war da dieser charmante, gutriechende Kerl... leider hatte der dir ne falsche Nummer gegeben und du hast ihn nie wieder gesehen. Was du denn da jetzt eintragen sollst. Meist sind die ziemlich kooperativ, wenn mal vernünftig auftritt und die Sachlage erklärt. floe
opuntia
@floe: Danke für die Antwort. Das Kind ist in einer Beziehung entstanden, also fällt diese Möglichkeit weg. Ich möchte aber nicht, dass sich das Jugendamt in Unterhaltsangelegenheiten einmischt, weil ich aktuell gut zurecht komme. Daher möchte ich den Namen nicht angeben. Womöglich werden wir dann beide dazu gedrängt, die Vaterschaft anzuerkennen. Dabei geht es nur um einen Kita-Platz.
la-floe
ob in einer Beziehung oder nicht, das musst du doch der SB nicht auf die Nase binden.
Mutti69
Gezielt auf deine Frage antwortend: Nein, nach § 3 Absatz 2 kannst du die Angabe nicht verweigern, du hast Mitwirkungspflicht. Ob die Angabe des Vaters dabei notwendig ist, ist rechtlich unerheblich, sie wird klar gefordert. Selten so eine klare Formulierung gelesen! Wenn du das nicht möchtest, dann musst du den Preis zahlen und bekommst eben KEINEN kostenlosen Kitaplatz. Ich fand also den freundlichen Hinweis, es mal mit einem plauschigen Telefonat im Austausch über einen unbekannten Vater, der in lauer Frühlingsnacht im Proseccorausch ein Kind gezeugt hat, eigentlich ganz passabel. Vielleicht erhält du ja den Hinweis, du sollst die betreffende Zeile einfach durchstreichen. Aber prinzipiell musst du dir klar werden, der deutsche Staat sieht es nicht vor, dass eine Mutter den Vater verschweigt. Das hat dann halt Konsequenzen. Mal sind sie unerheblich und einfach nur blöd, mal bedeuten sie aber auch gravierende Einschränkungen und finanziellen Verlust. Wenn du A sagt, dann musst du auch B sagen...will sagen, du musst notfalls mit den Konsequenzen leben und hast dann auch kein Recht zu jammern.
luvi
Hallo, Was sind denn in Berlin die Voraussetzungen für den kostenlosen Kita-Gutschein? Wenn dafür beide Elternteile gemeinsam geringes Einkommen nachweisen müssen, reicht die negativbescheinigung nicht. Mit der Negativ-Bescheinigung weist du ja nach, dass du alleiniges SR hast. Aber ob du Geld hast oder nicht, wird daraus nicht ersichtlich. Was möchtest du damit nachweisen? LG luvi
luvi
Hallo, Jetzt hab ich deine Angaben noch mal nachgelesen. Ich kann deine Bedenken verstehen. Ist ja sehr eigenartig, das sie von der Vaterschaftsanerkennung absehen aber trotzdem die Daten des Vaters haben wollen. Entweder es gibt einen Vater oder nicht. Momentan hat das Kind offiziell ja keinen. Aber wenn du das nicht vorlegen willst, wirst du wahrscheinlich den Kita Platz bezahlen müssen, außer man bekommt den auch sonst als Alleinerziehende. LG luvi
opuntia
@luvi und Mutti69: Vielen Dank für die Antworten. In Berlin sind ALLE Kita-Plätze kostenlos, egal, ob arm oder reich. Das Einkommen ist also irrelevant. Es wird nur ermittelt, wie viele Stunden Betreuung benötigt werden. Ohne Kita-Gutschein und stattdessen alles selbst bezahlen wäre eine Alternative, die wohl für eine Alleinerziehende unerschwinglich ist, dann würde ich lieber bis zur Einschulung zu Hause bleiben. Ich kenne noch mehr Alleinerziehende in Berlin, bei denen das JA den Namen des Vaters nicht wissen wollte (gleiches Jugendamt). Bringt mir aber nichts. @la floe: Was ist, wenn das doch mal irgendwann herauskommt, oder wir doch mal irgendwann eine Vaterschaftsanerkennung machen möchten. Auch da kann ich die Konsequenzen nicht überblicken. Das Verhalten des JA ist merkwürdig, weil mit der Negativbescheinigung alles nachgewiesen ist, was zur Bedarfsermittlung notwendig wäre. Es steckt also irgendeine andere Motivation dahinter und da kann es mMn nur um UHV gehen. Im übrigen würden bei einer Weigerung zur Mitwirkung auch andere Sozialleistungen, z. B. Wohngeld, abgelehnt.
luvi
Hallo, Wenn alle Kita Plätze kostenlos sind, ist die Förderung in der Tat sehr merkwürdig. Eigentlich müsste ja der Nachweis reichen, dass das Kind tatsächlich in die Kita geht und wie viele Stunden du arbeitest. Frag mal bei den anderen Eltern nach, wie die argumentiert haben, um das Kind ohne Vater anzumelden. LG luvi
opuntia
Es wurde bei den anderen Alleinerziehenden gar nicht danach gefragt, sie mussten nichts begründen... Entweder ist es Sachbearbeiter-abhängig, oder das Jugendamt hat das Vorgehen vor kurzem geändert.
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