Zuckerfee
Hallo, ich stecke gerade in mitten sämtlichen Berechnungen und müsste mal wissen, ob beim Kindsunterhalt vom arbeitenden Unterhaltspflichtige die 5% für Berufstätige vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Also als Beispiel: 1600,- Netto Einkommen *5% = 80,- 1600-80= 1520,- Bereinigtes Einkommen vom dem der Unterhalt bezahlt werden muss. Wobei natürlich der selbsbehalt bei 1600,- laut Düsseldorfer Tabelle nicht unter 1050,- fallen darf. Ist das richtig? Ich freue mich auf antworten. LG
Hallo, das bereinigte Einkommen ist doch nicht unbedingt das Einkommen, zwo welches aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen wird. Hier können zahlreiche weitere Dinge hinzu kommen. Liebe Grüße, NB
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