Sehr geehrte Frau Bader, mein Noch-Ehemann muss für unseren gemeinsamen 3-jährigen Sohn Unterhalt zahlen. Auf Grund eines durchschnittlichen Netto-Einkommens von ca. 1367€ muss er nach Abzug seiner Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr 203€ bezahlen. Was nach Düsseldorfer Tabelle schon ein Mangelfall ist (normal läge der Unterhalt ja bei 240 €). Nun hat er mich darauf angesprochen, ob seine Riesterrente nicht mit auf den Unterhalt angerechnet werden müsste. Im Internet habe ich da sehr widersprüchliche Aussagen gefunden. Zum einen wird gesagt ja, 4% des Brutto-Jahres-Einkommens kann angerechnet werden. Andererseits habe ich auch lesen können, dass wenn der Kindsvater schon nicht den gesamten Unterhalt zahlen kann, er diesen nicht noch weiter durch eine private Altersvorsorge "drücken" kann. Wie genau verhält sich das denn jetzt? Muss seine Riester mit angerechnet werden oder nicht? Gruß Daniela Winterfeldt
von MedLabi am 01.04.2016, 22:03