Anrechnung der Riester-Rente auf den Kindsunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrechnung der Riester-Rente auf den Kindsunterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, mein Noch-Ehemann muss für unseren gemeinsamen 3-jährigen Sohn Unterhalt zahlen. Auf Grund eines durchschnittlichen Netto-Einkommens von ca. 1367€ muss er nach Abzug seiner Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr 203€ bezahlen. Was nach Düsseldorfer Tabelle schon ein Mangelfall ist (normal läge der Unterhalt ja bei 240 €). Nun hat er mich darauf angesprochen, ob seine Riesterrente nicht mit auf den Unterhalt angerechnet werden müsste. Im Internet habe ich da sehr widersprüchliche Aussagen gefunden. Zum einen wird gesagt ja, 4% des Brutto-Jahres-Einkommens kann angerechnet werden. Andererseits habe ich auch lesen können, dass wenn der Kindsvater schon nicht den gesamten Unterhalt zahlen kann, er diesen nicht noch weiter durch eine private Altersvorsorge "drücken" kann. Wie genau verhält sich das denn jetzt? Muss seine Riester mit angerechnet werden oder nicht? Gruß Daniela Winterfeldt

von MedLabi am 01.04.2016, 22:03



Antwort auf: Anrechnung der Riester-Rente auf den Kindsunterhalt

Hallo, darüber wird im Einzelfall der Richter entscheiden - das ist nicht klar zu beantworten. Wenn die Riesterrente in Hinblick auf den Unterhalt abgeschlossen wurde, ist sie jedenfalls nicht anzurechnen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2016



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