Schmusi88
Hallo Frau Bader Mein Mann zahlt schon lange für seine Tochter Unterhalt an seine Ex. Er geht bei der Berechnung einfach von seinem Netto Gehalt aus und schaut dann bei der Düsseldorfer Tabelle, wie viel er zahlen muss. Jetzt habe ich hier schon was gelesen von der 5% Regelung. Kann er die nicht dann vorher von seinem Netto Gehalt abziehen? Und wie sieht es mit den Raten für einen Hauskredit aus? Sind die abzugsfähig? Kann er sonst noch laufende Kosten vor der Berechnung abziehen? Vielen Dank schon mal
Hallo, es sei ihm geraten, den tatsächlichen Anspruch unter Berücksichtigung aller Aspekte vor Ort von einem Kollegen berechnen zu lassen. Ja, er kann mind. 5 % berufsbedingte Aufwendungen abziegen, die Raten für das Haus aber nicht Liebe Grüße NB
desireekk
Lies doch mal hier und geht das Schritt für Schritt durch. Sooo schwer ist das nicht. Hauskredit wird vermutlich NICHT vorher abgezogen werden können. LG D
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