Baghira222
Folgende Situation: Ich arbeite 10h/Woche TZ in EZ im Home Office, mein Mann arbeitet VZ (außer Haus). Wir haben 2 kleine Kinder, die von mir zu Hause betreut werden (ich arbeite wenn sie schlafen, gibt also keine extra Betreuung). Jetzt werde ich gerade richtig krank und bin kaum noch in der Lage mich um die beiden zu kümmern. Kann ich mich nun einfach normal krank melden und mein Mann zu Hause bleiben und Kindkranktage nehmen um sich um die beiden zu kümmern? Danke und VG
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig und kann vertraglich ausgeschlossen werden. Liebe Grüsse, NB
misses-cat
Nein, die kindkrank Tage sind dafür da wenn die Kinder krank sind, alles andere wäre Betrug. Dein Mann kann versuchen als Haushaltshilfe von der Kasse bezahlt zu werden, allerdings machen die meisten Kassen das nicht für ne Grippe oder so, dann heißt es Augen zu und durch Gute Besserung
Baghira222
Klar stimmt, ich kann schon gar nicht mehr klar denken….. keine Ahnung wie wir das schaffen sollen, es ist schon im gesunden Zustand ziemlich kräftezehrend mit 2 so kleinen Kindern (6 und 22 Monate), wie soll ich das machen wenn ich mit Fieber im Bett liege….Oma und Opa sind selbst krank und die Freunde haben alle auch kleine Kinder oder arbeiten VZ…
Neverland
Ich kann dir sagen was ich dann mache, ich sorge dafür das am Bett Essen steht, Getränke und Beschäftigung für die Kinder. Was dann durchaus auch der Fernseher sein kann oder Spielekonsole/Tablet. Dann heißt es Augen zu und durch. Dein Mann kann ja für den Teil sorgen und vorbereiten.
Baghira222
Wenn sie ein bisschen älter wären, würde ich das Gleiche machen, aber mit 6 Monaten ist es noch ein bisschen schwierig mit selbst essen und trinken und Spielekonsole…. Mobil ist der Kleine natürlich schon und robbt somit ständig aus dem Sichtfeld, und die “Große” grad mitten in der Trotzphase…
Neverland
Dachte da eher an die 22 Monate alte. Jünger hatte ich meistens das Glück, das sie dann auch krank waren und auch am liebsten schlafen wollten. Gute Besserung
Baghira222
Ja Fernseher ist schon an, das geht jetzt nicht anders. Danke dir!
Pamo
Wenn dir richtig mies geht, kann dein Mann nicht 2-3 Tage Urlaub nehmen, um dich zu unterstützen, zu pflegen?
butcherbird
Ich würde auch den Mann bitten ein paar Tage kurzfristig Urlaub zu nehmen, wenn ihm das möglich ist. Wenn es nicht möglich ist, dann soll er sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen wegen einer Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuung. Gute Besserung dir!
roza_soza
Ich mein, es gibt eine Regelung im BGB bzgl Sonderurlaub, die auch erlaubt, dass man bis zu vier Tage Sonderurlaub im Jahr nimmt, wenn die Betreuungsperson der Kinder erkrankt ist. Jedenfalls konnten wir vor ein paar Jahren mal davon Gebrauch machen, ich brauchte dafür aber eine Bescheinigung von meinem Arzt. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, wo das geregelt ist. Denke aber, dass es eine allgemeine Sache war und nicht abhängig vom Arbeitgeber meines Mannes. Vielleicht mal in die Richtung suchen.
Baghira222
Danke euch allen! Mein Mann hat Urlaub genommen und heute ist es Gottseidank schon deutlich besser als gestern, werde also hoffentlich schnell wieder fit sein!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Nicola Bader Ich habe zwei Jobs. Nebenjob und Teilzeit. Meine Kinder haben gerade Durchfall deswegen sie nicht in den Kindergarten können. Ich würde morgen beim Kinderarzt für zwei Tage einen Kind krank Tage machen wo ich für meinen Nebenjob Zuhause bleiben würde. Am Abend habe ich den Teilzeit Job wo ich arbeiten gehen will da ...
Guten Morgen Frau Bader, Hat ein kind mit Schwerbehinderung und Merkzeichen B per se einen Anspruch auf Betreuung bei Krankheit wenn es über 12 ist oder wird das individuell nach Hilfebedarf entschieden? Muss ich das extra beantragen? Oder bekomme ich die Kind krank Tage automatisch? Vielen Dank, Karina
Guten Abend, mein Partner und ich gehen ab Januar 2024 in Teilzeit Elternzeit wieder arbeiten. Er hat 24 Std / Woche und ich 28 Std / Woche vereinbart. Wie ist es aber mit "Kind krank"? Muss ich für diese Monate das Geld zurückzahlen, weil ich weniger arbeiten kann? Gibt es eine Quelle dazu? LG und danke
Guten Tag Frau Bader, mein Sohn (13 J.) hat sich sein Bein gebrochen und Gips (notversorgt in der Notaufnahme). Nun hat er noch einen Termin beim Chirurgen. Dieser fällt in meine Arbeitszeit. Ich bat meinen Chef um Freistellung oder Nehmen meiner Überstunden für diesen Termin. Obwohl kein triffiger Grund vorliegt, genehmigt er es nicht und beste ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine 120 Stunden Arbeitsvertrag. Arbeite 5 Tage jeweils 6 Stunden. Aktuell war ich 5 Tage mit Kind krank. Der Arbeitgeber zieht mir die Stunden vom Gehalt ab und ich bekomme diese von meiner Krankenkasse erstattet. Soweit Alles gut. Jetzt weiß ich nicht, wie ich die Stunden auf den Arbeitszeitnachweisen ...
Hallo, der Vater meiner Tochter und ich leben getrennt. Unsere Tochter lebt bei mir und besucht ihren Papa recht häufig. Über den Umgang haben wir uns untereinander geeinigt. Es gibt also keine ganz feste Regelung oder gar einen Titel. Ich bin Landesbeamtin und unsere Tochter ist deshalb beihilfeberechtigt und privat versichert. Ihr Vater i ...
Hallo. folgende Situation, als mein Sohn (3j) am 09.12 - 13.12 krank wurde ist mein Partner mit ihm zum Arzt, dieser hat den kleinen direkt krankgeschrieben weil er eine schwere Hals Entzündung hatte. ich selber war zu dem Zeitpunkt nur ein paar Tage vor errechneten Termin für das zweite Kind. Also konnte ich die Betreuung meines gr ...
Hallo. Frage zu kind krank. Ich arbeite 130 h im Monat. Meistens 8h pro Tag,aber auch mal 10h und auch mal Tage frei. Je nach Dienstplan. Jetzt hatte ich kind krank. Ist es richtig das da nur der tagesfaktor 6h berücksichtigt wird und nicht meine geplante Zeit? Zb von 8 bis 16 Uhr -> 8h oder 21 Uhr bis 7 uhr ->10h (Auf dem zeitkonto. ) ...
Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...
Hallo, ich bin Beamtin (Brandenburg) und lebe mit dem Vater unseres Kindes (4 Jahre) nicht zusammen. Er ist gesetzlich versichert und normaler Angestellter. Unser Kind ist über die Beihilfe und PKV versichert. Das Kind lebt bei mir und besucht den Vater jedes zweite Wochenende und nach Vereinbarung. Bisher hatte ich das alleinige Sorgerec ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?