Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindkranktage

Frage: Kindkranktage

Baghira222

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Folgende Situation: Ich arbeite 10h/Woche TZ in EZ im Home Office, mein Mann arbeitet VZ (außer Haus). Wir haben 2 kleine Kinder, die von mir zu Hause betreut werden (ich arbeite wenn sie schlafen, gibt also keine extra Betreuung). Jetzt werde ich gerade richtig krank und bin kaum noch in der Lage mich um die beiden zu kümmern. Kann ich mich nun einfach normal krank melden und mein Mann zu Hause bleiben und Kindkranktage nehmen um sich um die beiden zu kümmern? Danke und VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Ansonsten kann man bis zu fünf Tage über § 616 BGB geltend machen. Das ist aber nachrangig und kann vertraglich ausgeschlossen werden. Liebe Grüsse, NB


misses-cat

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Nein, die kindkrank Tage sind dafür da wenn die Kinder krank sind, alles andere wäre Betrug. Dein Mann kann versuchen als Haushaltshilfe von der Kasse bezahlt zu werden, allerdings machen die meisten Kassen das nicht für ne Grippe oder so, dann heißt es Augen zu und durch Gute Besserung


Baghira222

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Klar stimmt, ich kann schon gar nicht mehr klar denken….. keine Ahnung wie wir das schaffen sollen, es ist schon im gesunden Zustand ziemlich kräftezehrend mit 2 so kleinen Kindern (6 und 22 Monate), wie soll ich das machen wenn ich mit Fieber im Bett liege….Oma und Opa sind selbst krank und die Freunde haben alle auch kleine Kinder oder arbeiten VZ…


Neverland

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Ich kann dir sagen was ich dann mache, ich sorge dafür das am Bett Essen steht, Getränke und Beschäftigung für die Kinder. Was dann durchaus auch der Fernseher sein kann oder Spielekonsole/Tablet. Dann heißt es Augen zu und durch. Dein Mann kann ja für den Teil sorgen und vorbereiten.


Baghira222

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Wenn sie ein bisschen älter wären, würde ich das Gleiche machen, aber mit 6 Monaten ist es noch ein bisschen schwierig mit selbst essen und trinken und Spielekonsole…. Mobil ist der Kleine natürlich schon und robbt somit ständig aus dem Sichtfeld, und die “Große” grad mitten in der Trotzphase…


Neverland

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Dachte da eher an die 22 Monate alte. Jünger hatte ich meistens das Glück, das sie dann auch krank waren und auch am liebsten schlafen wollten. Gute Besserung


Baghira222

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Ja Fernseher ist schon an, das geht jetzt nicht anders. Danke dir!


Pamo

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Wenn dir richtig mies geht, kann dein Mann nicht 2-3 Tage Urlaub nehmen, um dich zu unterstützen, zu pflegen?


butcherbird

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Ich würde auch den Mann bitten ein paar Tage kurzfristig Urlaub zu nehmen, wenn ihm das möglich ist. Wenn es nicht möglich ist, dann soll er sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen wegen einer Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuung. Gute Besserung dir!


roza_soza

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Ich mein, es gibt eine Regelung im BGB bzgl Sonderurlaub, die auch erlaubt, dass man bis zu vier Tage Sonderurlaub im Jahr nimmt, wenn die Betreuungsperson der Kinder erkrankt ist. Jedenfalls konnten wir vor ein paar Jahren mal davon Gebrauch machen, ich brauchte dafür aber eine Bescheinigung von meinem Arzt. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, wo das geregelt ist. Denke aber, dass es eine allgemeine Sache war und nicht abhängig vom Arbeitgeber meines Mannes. Vielleicht mal in die Richtung suchen.


Baghira222

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Danke euch allen! Mein Mann hat Urlaub genommen und heute ist es Gottseidank schon deutlich besser als gestern, werde also hoffentlich schnell wieder fit sein!


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