LenaRJ
Hallo Frau Bader, kurz zu unserer Situation: wir sind beide Studenten und erwarten jetzt im Juni unser zweites Kind. Mein Mann bekommt einen Studienkredit und geht zusätzlich noch arbeiten und ich bekomme Studienunterhalt von meinen Eltern. Jetzt stelle ich mir folgende Fragen, auf die mir der Herr von der Familienkasse leider nicht antworten konnte: 1. Wird ein Studienkredit und mein Elternunterhalt bei der Berechnung des Anspruches auf Kinderzuschlag angerechnet? 2. Ich habe gelesen, dass wenn das Elterngeld aus Erwerbseinkunft stammt, dass es dann nicht auf den Kindergeldzuschlag angerechnet wird. Das wäre bei meinem Mann der Fall, daher überlegen wir ob er Elterngeld beantragt, da mein Elterngeld nicht aus Erwerbseinkunft stammen würde. Bin ich da richtig informiert? Vielen Dank! Liebe Grüße Lena
Hallo, kann ich Ihnen nicht seriös sagen. Bitte im Ministerium anrufen: 0800 4 555530 (gebührenfrei) Liebe Grüße NB
LenaRJ
Ach und da fällt mir noch ein... Wohngeld wollten wir auch beantragen. Allerdings ist es ja nun so, dass wir als Studenten leider keinen Anspruch haben auf Wohngeld, unser Sohn aber hätte doch theoretisch Anspruch, oder? Jetzt wird ein Bafög Ablehnungsbescheid verlangt, den wir aber nicht vorlegen können weil wir Bafög nie beantragt haben, weil wir beide zu viel verdienende Eltern haben bzw. Mein Mann schon zu alt ist. Müssen wir jetzt tatsächlich einen Antrag beim Bafög Amt stellen (der sowieso abgelehnt wird) nur um für unseren Sohn Wohngeld zu bekommen?
QueenMum
Also beim Kinderzuschlag wird ja in 1 Linie Einkommen aus Erwerbstätigkeit herangezogen aber auch z.B. wie bei dir Unterhalt der Eltern. Das müsste man dann mal ausrechnen. Jedoch müsst Ihr beim Wohngeld ein Mindesteinkommen erreichen und da könntet IIhr dann ein Problem haben. Wohngeld ist ja keine Sozialleistung und dort gelten dann andere Regeln. Ihr müsst ausrechnen ob eine Hilfebdürftigkeit im Sinne Hartz 4 durch Wohngeld und Kinderzuschlag verhindert werden würde. Allerdings sehen Ämter das bei Studenten anders, denn wenn deine Eltern vermögend sind, sind diese in 1 Linie für deinen Unterhalt heranzuziehen und nicht der Staat.
marieseptember
Meine Erfahrung (allerdings ein paar Jahre her): 1. Wird ein Studienkredit und mein Elternunterhalt bei der Berechnung des Anspruches auf Kinderzuschlag angerechnet? Ja Erfahrungsgemäß ist es aber auch eher das Problem, dass zu wenig anrechenbares Einkommen vorhanden ist.
marieseptember
Wohngeld wollten wir auch beantragen. Allerdings ist es ja nun so, dass wir als Studenten leider keinen Anspruch haben auf Wohngeld, unser Sohn aber hätte doch theoretisch Anspruch, oder? Ja, beide Kinder für ihren Anteil der Miete Jetzt wird ein Bafög Ablehnungsbescheid verlangt, den wir aber nicht vorlegen können weil wir Bafög nie beantragt haben, weil wir beide zu viel verdienende Eltern haben bzw. Mein Mann schon zu alt ist. Müssen wir jetzt tatsächlich einen Antrag beim Bafög Amt stellen (der sowieso abgelehnt wird) nur um für unseren Sohn Wohngeld zu bekommen? Mussten wir auch, Da man als Student dem Grunde nach bafägberechtigt ist, unabhängig davon ob man tatsächlich welches bekommt.
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