Darf Elterngeld anteilig über Monate auf Kinderzuschlag angerechnet werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf Elterngeld anteilig über Monate auf Kinderzuschlag angerechnet werden?

Sehr geehrte Frau Bader, wir bekommen für unsere 4 Kinder Kinderzuschlag gezahlt. Nun war mein Mann nach der Geburt unseres kleinen Sohnes die ersten 3 Monate zuhause und hat Elterngeld bekommen. Das dieses beim Kinderzuschlag als Einkommen gerechnet wird ist uns bewußt. Nun ist unser Sohn Anfang März geboren, und mein Mann erhielt rückwirkend für März Elterngeld (ausgezahlt im April zusammen mit dem Elterngeld für April) sowie im März seinen normalen Lohn für Februar, sowie im April Lohn anteilig für 5 Arbeitstage. Den Elterngeldbetrag von März haben wir beseite gelegt, da wir diesen ja als Monatseinkommen im Juni benötigten, da wir sonst dort (da mein Mann ab Juni wieder arbeiten geht, der Lohn ja aber erst im Juli gezahlt wird) kein Geld gehabt hätten. Nun haben wir einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt und dieser wurde abgelehnt. Begründung: das im April für März nachgezahlte Elterngeld wird anteilig bis September auf das Einkommen angerechnet. Fragen: 1. Ist das so rechtens? Da wir das Märzelterngeld ja im Juni als Einkommen genutzt haben, da wir sonst ganz ohne Einkommen gewesen wären. 2. Darf das Elterngeld anteilig auf mehrere Monate angerechnet werden? Meines Wissens nach ist es nur auf den Monat anrechenbar, in dem es zugeflossen ist, dies wäre dann nur der April gewesen. 3. Darf das Kindergeld als Einkommen gerechnet werden und vom Bedarf der Kinder abgezogen werden? Nach meiner Recherche zählt es nicht als Einkommen. Dadurch, dass das nachgezahlte Märzelterngeld anteilig bis September mit eingerechnet wird, obwohl es gar nicht mehr existent ist und auch in den Monaten nicht mehr zufließt, kommt mein Mann immer über die Höchsteinkommensgrenze ( die wahrscheinlich auch nicht stimmt ) Höchsteinkommensgrenze (laut Berechnungsbeispielen): 1.707,54€ Elternbedarf 748€ Mietanteil Eltern bei 4 Kindern: 279,54€ von 504,49€ zzgl. 4x Höchstsatz Kinderzuschlag: 680€ Die Familienkasse gibt in der Ablehnung 1.531,49€ an und zieht das Kindergeld als Einkommen beim Bedarf der Kinder ab. Für Ihre Antwort wären wir sehr dankbar. MfG Katja

von mäusemama2 am 21.07.2018, 14:54



Antwort auf: Darf Elterngeld anteilig über Monate auf Kinderzuschlag angerechnet werden?

Hallo, ja, darf angerechnet werden. wie genau finden Sie im Merkblatt des Bundesministeriums: https://www.bmfsfj.de/blob/94322/59c41fdd603f04291c5a672c52912889/merkblatt-kinderzuschlag-data.pdf Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2018



Antwort auf: Darf Elterngeld anteilig über Monate auf Kinderzuschlag angerechnet werden?

Hallo, Ich hab mich mal wegen einer ähnlichen Problematik schlau gemacht. Da durfte das Jobcenter eine hohe Kindergeldnachzahlung auf 6 Monate verteilt als Einkommen verrechnen, obwohl bereits vorher die Jobcenterleistungen so gezahlt wurden, als wäre monatl. das Kindergeld zur Verfügung gestanden. Die Berechnung war leider korrekt, auch wenn der Mitarbeiter und dessen Vorgesetzt das persönlich auch nicht korrekt fanden. Ich befürchte, bei dir wird das auch so sein. LG luvi

von luvi am 21.07.2018, 19:42



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