seika
Ich bin jetzt wirklich verwirt was stimmt. Das habe ich bekommen: Anrechnung von Elterngeld auf Sozialleistungen (Hartz IV, Sozialhilfe und Kinderzuschlag) Bisher wurde der Mindestbetrag des Elterngeldes, der sog. „Sockelbetrag“ in Höhe von 300 Euro nicht auf Sozialleistungen angerechnet, sprich, Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV haben das Elterngeld zusätzlich zu ihrem Hartz IV Regelsatz oder bei Bezug von Kinderzuschlag erhalten. Seit der Neuregelung in 2011 wird der Elterngeld-Sockelbetrag als Einkommen auf die Hartz IV Leistungen angerechnet. Unterm Strich bedeutet das für die Betroffenen, dass sie so gesehen kein Elterngeld erhalten, da dieses beim Hartz IV Regelsatz, der Sozialhilfe und dem Kinderzuschlag wieder gekürzt wird. Durch die Neuregelung des Elterngelds 2011 gehen die betroffenen Hartz IV Empfänger, Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Kinderzuschlag also als Verlierer aus dem Rennen, da ihnen 300 Euro im Monat weniger zustehen, als bisher. Ausnahme: Bezieher von Sozialleistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen „Elterngeldfreibetrag„. Dieser Elterngeldfreibetrag, der in Höhe des zuletzt bezogenen, durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, maximal 300 Euro gewährt wird, stellt das Elterngeld bei der Anrechnung auf Sozialleistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag frei. Bei diesen betroffenen Elternteilen wird das Elterngeld bis zu 300 Euro nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Und wenn die Monate heran gezogen wurden von anderen Kind wird ja dann auch nach erwerbstätig berechnet oder nicht. Was ist jetzt aber richtig sind 300 € frei oder doch nicht. Liebe Grüße
Hallo, was ist denn jetzt die Frage? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Was war denn konkret bei Dir 12 Monate vor Mutterschutz? Die Ungerechtigkeit sehe ich nicht. Jemand der 1000€ verdient hat ein Kind und 670€ Elterngeld. Wieso soll jemand der 1000€ Sozialgeld bekommt ein Kind haben und 1300€ ?
seika
Ich meine stimmt der schreiben. Das die 300 € nicht mehr frei sind. Bei mir wurden die Monate von anderen Kind herangezogen berechnet wurde auch nach erwerbstätigkeit. Dann sind 300€ frei oder? Oder wenn die Monate herangezogen werden ist dann was anderes? Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Warum bekommen sie weniger wie das was ihnen zusteht? Das das Elterngeld in dem falle das es nicht erarbeitet wurde dient dem Zwecke um Mißbrauch zu verhindern. Gibt nämlich nicht wenige welche dann Kinder bekommen als "Einkommen" ansehen, Gibt ja dann jeden Monat noch 300 € mehr oben drauf. Also hat der Gesetzgeber gesagt, wer das Elterngeld selbst erarbeitet hat - sei es mit Vollzeit, sei es mit Teilzeit, sei es mit Minijob, der darf die 300 € zusätzlich als Belohnung ohne Anrechnung behalten. Wer nicht, der muss den Mindestsatz sich eben anrechnen lassen. der ist aber ja auch vorher schon mit dem gleichen Geld ausgekommen. Bekommt also weder weniger noch mehr. Und mal ehrlich, wenn man einen Arbeitgeber hat, dann aber meint nach 12 Monate Elterngeld nicht wieder arbeiten gehen zu wollen, dafür dann aber Hartz4 beziehen will, dann ist man doch schon selbst wo Schuld wenn der Gesetzgeber das nicht auch noch belohnt. Immerhin gehen genügend andre Frauen eben nach Elterngeld wenigstens wieder Teilzeit oder wenigstens Minijobben. Und das gehört in meinen Augen auch wo belohnt. In den wenigen Fällen wo gesundheitliche Gründe das arbeiten verhindern oder wo zB innerhalb der Familie pflegetechnische Aufgaben übernommen werden, gibt es ja meistens Sonderregelungen. Und bei denen wo eben die fehlende Kinderbetreuung einen Vollzeitbschäftigung verhindert und Teilzeit auch schwierig ist, kann man immer noch wegen Minijob schauen für die Zeiten wo der Kindsvater dann daheim ist. Und sei es eben das man dann morgens Zeitungen austrägt, oder im Supermarkt regale einräumt usw. das selbst das nicht möglich ist - das dürfte die wenigsten wirklich betreffen. Da mag es blöde sein, aber auch die haben wie gesagt keinen nachteil. Weil sie eben in der zeit vorher genauso viel Geld bekommen haben. Und das Neugeborene wird ja mittels eigenem Sozialsatz und Kindergeld auch wo berücksichtigt.
seika
Mein Kind ist erst 4 Monate alt. Ich will doch nur wissen ob das stimmt. Und wie es mit heran gezogene Monate ist ob das auch so ist wie im dem schreiben oder anderes? Mein Mann geht Arbeiten 6 Tage die Woche und kommt nach Hause nur zum schlafen und geht dann. Ich habe auch zwei Arbeitgeber und gehe dann wider Arbeiten. Es geht darum was stimmt und nicht um was anderes.
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