Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß nicht, ob ich bei Ihnen als Ansprechpartner richtig bin, aber die anderen Rupriken treffen meines Erachtens auch nicht zu. Mein Kind ist am 7. Juli 2006 geboren und am 4. November 2006 verstorben. Wenn jetzt bei verschiedenen Formularen Anzahl der Kinder steht, was schreibe ich da ein. Wo ist es wichtig zu erwähnen oder wird jetzt überall so verfahren, als wenn es nie existiert hätte. Wie ist es bei der Riester-Rente. Für meine 3jährige Tochter bekomme ich den Kinderzuschlag. Wie ist es bei der verstorbenen. Danke im Voraus
Hallo, zuerst einmal: mein herzliches Mitgefühl-jede Mutter leidet da mit. Ansonsten: so hart es klingt: es kommt darauf an, wofür das Formular ist und ob das Engel-Kind da eine Rolle spielt. Die Behörden interessieren sich ansonsten nur für den "Ist"-Zustand. Liebe GRüsse, NB
Mitglied inaktiv
Auch von mir mein Mitgefühl. Auch ich habe 2001 ein Kind zur Welt gebracht, welches ich Tage später wieder hergeben musste...Leider ist es so, das in der Tat nur der Istzustand zählt, so traurig es leider klingt! Stille Grüsse Phifeha
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