Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderkranktage Mutter gesetzl./ Kind privat versichert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kinderkranktage Mutter gesetzl./ Kind privat versichert

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl der Freistellung meiner Arbeit bei einem kranken Kind.Ich bin gesetzlich versichert und mein 3-jähriger Sohn ist über meinen Mann privat versichert.Ich weiß von der Privatversicherung meines Sohnes, das wir keinen Anspruch auf bezahlte Kranktage meines Kindes haben.Ich würde aber gerne wissen wie es gesetzlich geregelt ist( oder ob überhaupt),wenn mein Kind krank wird und ich deswegen nicht zur Arbeit gehen kann.Der Betreuungsbedarf hat ja im Prinzip nichts mit der Versicherung meines Kindes zu tun.Wieoft kann ich,ohne Lohnfortzahlung ,mich von der Arbeit befreien lassen,gibt es eine Obergrenze( das ich dies ohne Lohnfortzahlung machen muss,weiss ich,das ändert nur nichts an der Tatsache,das ich mein krankes Kind im Notfall betreuen muss). Vielen Dank schonmal und über eine Antwort würde ich mich sehr freuen MfG wabi1


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Sie können im Notfall lt. Gesetz mal fehlen, einen Ersatz erhalten Sie aber nicht. Eigentlich müssen Sie sich einen Tag Urlaub nehmen Liebe Grüsse, NB


Lina_100

Beitrag melden

Das dies nicht mit Lohnfortzahlung ginge ist so nicht richtig. Soweit im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag) nichts anderes geregelt ist gilt auch für Privatversicherte § 616 BGB (vgl.z. B. BAG, Urteil vom 21.5.1992, Aktenzeichen 2 AZR 10/92). Der AG muss also das Gehalt/den Lohn weiter zahlen, wenn dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist. Eine Bescheinigung gibt es beim Kinderarzt (Kind krank und bedarf elterlicher Betreuung). Die Anzahl der nach § 616 BGB zugebilligten Tage hängt vom Unternehmen ab, die meisten orientieren sich an den 10 Tagen/Jahr/Elternteil nach SGB V andere nehmen 5 Tage an, das hat das BAG mal entschieden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

wenn das kind beim vater privat versichert ist, daß dann der ag freistellen muß und auch noch den lohn weiterzahlen muß, weil es die kk nicht tut?


Lina_100

Beitrag melden

Wie gesagt, wenn der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag es nicht ausdrücklich ausschließen, ihr solltet erstmal da rein sehen. Ist es ausgeschlossen, dann kommt nur die unbezahlte Freistellung in Betracht. Weiter ist grundsätzlich erforderlich, dass keine andere Person (arbeitender anderer Elternteil zählt nicht) zur Betreuung in Frage kommt, daher steht auch in den "Krankschreibungen" des Kinderarztes "bedarf der elterlichen Betreuung". Über die Anzahl der Tage pro Jahr mit Vergütungsanspruch kann man sich dann streiten, max. sind es aber 10 pro Jahr und Elternteil (nachdem 45 SGB V auf 10 Tage geändert wurde). Bei meinem Mann musste die Personalabteilung auch erstmal aufgeklärt werden, diese gewähren aber nur 5 Tage während mein AG 10 Tage gewährt. schau mal hier rein: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_180.htm LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

das ist ja hochinteressant! betrifft mich zwar nicht, denn ich bin in der gkv und meine kinder sind sehr selten krank, aber ich bin mir sicher, daß das nicht viele ag´s und an´s wissen! die lohnfortzahlung würde dann ja auch 100% betragen und nicht weniger wie von der kk....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vielen Dank für die Antworten, mir konnte nämlich bis jetzt keiner genau erklären, wie es sich gesetzmäßig in meinem Fall verhält. Ich denke mal in der Personalabteilung meiner Firma weiß da auch keiner konkret bescheid......


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Entschuldigen Sie, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Wenn ich gesetzlich versichert bin und mein Kind privat versichert ist: 1) Stehen mir dann auch 10 Tage frei zu, wenn das Kind krank ist. (Mir ist klar, dass meine Krankenkasse das nicht zahlt). Laut §45 SGB 2) Stehen mir, wenn im Arbeitsvertrag nicht anders erwähnt, 5 ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mehrere Artikel bezüglich der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit des ersten Kindes für den Mutterschutz des zweiten Kindes gelesen. Das Angestelltenverhältnis lebt in diesem Fall wieder auf und der Arbeitgeber muss in diesem Fall wohl wieder den Arbeitgeberzuschuss tragen, auch wenn ich in den letzten drei M ...

Hallo Frau Bader, wir haben die Diagnose bekommen, dass unsere Tochter 22 Monate sehr krank ist. Sie muss nun aus medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung stationär für ca. 14 Tage ins Krankenhaus. Ich soll und werde meine Tochter für diesen Zeitraum begleiten. Unsere Tochter ist bei meinem Mann privat versichert, ich selbst ...

Guten Tag, Unser Sohn (2 1/2)ist wie mein Mann privat versichert. Ich gesetzlich versichert. Stimmt es, dass ich aufgrund dessen nicht von der Arbeit zuhause bleiben kann, wenn er krank ist? Wenn ja-Kann mein Mann bei ihm dann zuhause bleiben-ohne Urlsub nehmen zu müssen?

Hallo, unser 10jähriger Sohn war 1 Tag krank zu Hause mit Bescheinigung vom Kinderarzt. Mein Mann (privat versichert) ist zu Hause geblieben. Unser Sohn ist gesetzlich bei mir als Familienmitglied freiwillig versichert. Nun sagt der Arbeitgeber von meinem Mann, dass er einen Tag Urlaub einreichen müsse, da er privat versichert sei und das Kind ges ...

Hallo, Wenn ich als Mutter gesetzlich versichtert bin meine Kinder aber privat. Werden dann trotzdem die Stunden die ich hätte arbeiten müssen erstattet ? Und den Wisch wo der Arzt notiert das man nicht arbeiten konnte da Kind krank müssen zur KrankenKasse der Mutter geschickt werden ?

Liebe Frau Bader, entschuldigen Sie die Nachfrage, aber ich habe Ihre Antwort "die Antwort hat ja schon diese Regel geben, steht im § 45 SGB V." nicht ganz verstanden. Ich bin gesetzlich versichert, mein Mann privat. Wir überlegen unsere Kinder (momentan noch über mich familienversichert) privat versichern zu lassen. Habe ich dann noch einen ...

Hallo! Unser Sohn ist über meinen Mann privat versichert. Mein Mann bekommt von seiner Krankenkasse 10 Tage Krankengeld für ihn, wenn er mit ihm zu Hause bleibt. Ich bin gesetzlich versichert und erhalte dementsprechend kein Krankengeld, wenn ich zu Hause bleiben würde. Jetzt habe ich eine Frage: stehen mir trotzdem 10 Tage bei meinem Arbeitgebe ...

Guten Abend, mein Mann ist Privat versichert und ich bin mit meinen 2 Kindern noch in der Gesetzlichen Versicherung über meine Arbeit versichert ich bin wieder Schwanger aber meine Elternzeit läuft 3 Monate vor Geburt aus. Muss ich diese Zeit wieder Teilzeit arbeiten um wieder Versichert zu sein oder wie läuft es ab? Ich danke Ihnen für Ihre Ant ...

Hallo Frau Bader, meine Kinder sind beide über meinen Mann privat versichert und ich gesetzlich krankenversichert. Nun meine Frage, was gibt es für mich für eine Möglichkeit meine Kinder wegen Corona zuhause zu betreuen. Leider steht privat versicherten Kindern ja kein Kinderkrankenschein zu. Kann ich nur unbezahlten Urlaub nehmen? Oder m ...